Bitte rufen Sie uns an unter +49 (0) 211 1718380 oder schicken Sie uns eine Email an duesseldorf@ra-anwalt.de um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.
Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Aufgrund unserer Spezialisierung auf Auslieferung, Internationale und Europäische Haftbefehle sind wir immer auf dem Stand der aktuellen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und können jedem erfolgversprechenden Aspekt nachgehen. Und genauso wichtig für eine erfolgreiche Verteidigung gegen die Auslieferung sind unsere jahrelange Erfahrung und das Netz von Kontakten zu Strafverteidigern in anderen Ländern.
Den „besten“ Anwalt für Auslieferungsrecht gibt nicht, aber es gibt den besten Anwalt für Ihren Fall und den müssen Sie finden. Der beste Anwalt für Ihren Fall muss große Erfahrung im Auslieferungsrecht und internationalen Strafrecht haben und extrem spezialisiert sein. Fragen Sie danach, wie viele Fälle der Rechtsanwalt mit Auslieferungsersuchen aus dem Land hatte, das Sie betrifft. Fragen Sie ohne Scheu danach, in wie vielen Fällen der Rechtsanwalt Erfolg bei Oberlandesgerichten und beim deutschen Bundesverfassungsgericht hatte, das in Deutschland für Auslieferungen die letzte Instanz ist.
In der Praxis für internationale Auslieferungsverfahren und Interpol-Verfahren und Abwehr von Red Notices kommt es darauf an, dass Ihr Rechtsanwalt das System in- und auswendig kennt. Da Auslieferungsverfahren zeitkritisch sind, spricht viel dafür, dass Sie die Lösung mit dem Rechtsanwalt finden, den Sie als erstes und noch rechtzeitig beauftragen. Haben Sie deshalb keine Hemmungen, die Erfahrung des Rechtsanwaltes auszuloten, bevor Sie ihn beauftragen.
Wir haben hunderte von Auslieferungsfällen bearbeitet und in unzähligen Fällen die Auslieferung verhindert und sind stolz darauf, auf die in Deutschland höchste Anzahl von Erfolgen in Auslieferungsfällen beim Bundesverfassungsgericht verweisen zu können.
Die meisten Fälle werden uns von anderen Rechtsanwälten überwiesen, aber haben Sie keine Scheu davor, uns auch direkt anzusprechen.
Europäischer Haftbefehl
Die Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls ist nicht zwingend. Vielfach scheitert sie an desolaten Haftbedingungen in anderen europäischen Staaten und weiteren Auslieferungshindernissen oder an formalen Voraussetzungen. Die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger ist nur bedingt möglich.
Weiter lesen Sie hier- PDF
Ausländische Strafurteile
... und Vollstreckung in Deutschland
Ausländische Strafurteile – egal ob aus der EU oder aus anderen Staaten - können grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt werden. Sie können sich aber u.U. erfolgversprechend gegen die Vollstreckung zur Wehr setzen.
Lassen Sie uns das bitte prüfen!
Auslieferungsverfahren - Der lange Arm, auch der Ungerechten
In Auslieferungsverfahren werden wir in Deutschland mit Staaten konfrontiert, deren Menschenrechtsstandards tatsächlich zum Verschwinden gering sind. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat deswegen 1989 die besondere Verantwortung der europäischen Gerichte für Verfolgte in Auslieferungsverfahren festgeschrieben.
Verfassungsbeschwerde in Auslieferungsverfahren
Die Verfassungsbeschwerde ist in Auslieferungsverfahren das letzte Rechtsmittel. Sie wird regelmäßig in großer Eile zu einem Zeitpunkt erhoben, zu dem die Auslieferung unmittelbar bevorsteht und die Verfassungsbeschwerde muss deshalb mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden werden.
September 2026 - Türkei nimmt Haftbefehl zurück
..... bei Abwesenheitsurteilen aus verschiedenen Ländern
OLG München lehnt Auslieferung an die Türkei ab
Auslieferung an Polen im 2. Durchgang von OLG Schleswig abgelehnt
05. Dezember 2025 - Zwei Männer in Düsseldorf (GenStA 4 AuslA 223/25) und München (1 OAus 219/25) aus der Auslieferungshaft entlassen
..... der muss nur mitmachen
24.01.2025 – Rechtsanwalt Verfassungsbeschwerde erfolgreich - gegen zwei Haftentscheidungen - Europäischer Haftbefehl (EAW) aus Italien - Grundrecht auf Freiheit - Verhältnismäßigkeitsprüfung in Haftentscheidungen oft vernachlässigt
Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferung an die Türkei erfolgreich - Auslieferungshindernis - Oberlandesgerichte ziehen nach
Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung an die Türkei erfolgreich - Videokonferenztechnik aus Gefängnis in Yalvac - Auslieferungshindernis Türkei
2025 / 2026 – erneut Unzulässigkeit der Auslieferung an Polen bei Abwesenheitsurteil und zur Strafvollstreckung
06.03.2025 – Antrag Haftverschonung erfolgreich - OLG Hamm mit Fragen an die Ukraine - BGH, Beschluss vom 05.11.2024 - III-2 OAus 86/24
10.09.2024 - OLG Naumburg wartet nicht länger auf türkische Zusicherung
„ … insbesondere können die vom Rechtsbeistand des Verfolgten in seinem Schriftsatz aufgeworfenen Fragen nicht hinreichend beantwortet werden“ (OLG München - 1OAus 250/23).
31.12.2024 – die 2. Chance rechtzeitig nutzen - wann kann man eine neue Entscheidung des OLG zur Zulässigkeit der Auslieferung herbeiführen?
19.03.2023 – Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung an die Türkei - Antrag auf Erlaß einstweiliger Anordnung erfolgreich - Bundesverfassungsgericht entscheidet am 03. August 2023 - nicht ins Gefängnis Yalvac
20.02.2023 – Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung an Belgien - Bundesverfassungsgericht zu Art. 47 GRCh - Prüfungsmaßstab § 83a IRG
18.03.2023 – INTERPOL löscht Red Notice aus Teheran und Diffusion aus Litauen
22.04.2023 – Verhaftung am Flughafen - vorläufige Auslieferungshaft - Auslieferungsersuchen aus Griechenland, Albanien, Moldawien und Kasachstan - BGH mit Vorgaben für OLG
09.05.2023 – OLG Hamm lehnt Auslieferung an Italien aufgrund Abwesenheitsurteils ab
04.08.2022 – INTERPOL hält Reisenden mit Red Notice am Flughafen Frankfurt an. Sultanat Oman beantwortet die aufgeworfenen Fragen nicht. US-Bürger kämpft drei Monate gegen Auslieferung.
06.10.2021 – Qatar bleibt Antworten schuldig, Commission CCF reagiert mit Löschung der "Red Notice" - nationales Zentralbüro (NCBs) versagt auf ganzer Linie
08.02.2021 - INTERPOL bestätigt uns die Löschung einer „Red Notice“ aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (UAE) - nationales Centralbüro (NCB) der UAE ohne Antwort.
Zu den nachfolgenden Ländern stellen wir rechtliche Hintergründe, Rechtsprechung und Hinweise auf die Menschenrechtssituation zur Verfügung. Wir aktualisieren die Hinweise laufend, bitten Sie aber noch einmal bei uns nachzufragen, bevor Sie die Informationen zur Grundlage einer Entscheidung machen, denn die Verhältnisse in Bezug auf einzelne Länder können sich kurzfristig ändern.
Klicken Sie bitte auf das jeweilige Land für die dazugehörige Länderinformation ...
Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf