Auslieferung an Saudi Arabien

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Die Auslieferung an Saudi-Arabien (Königreich Saudi-Arabien) ist auf vertragloser Grundlage möglich, obwohl zwischen Deutschland und Saudi-Arabien kein Auslieferungsabkommen besteht. Die Auslieferungsunterlagen müssen dem Haager Übereinkommen vom Oktober 1961 entsprechen und wären auf dem diplomatischen Geschäftsweg zu übermitteln. Die vorläufige Auslieferungshaft kann in Deutschland wegen der Fahndung Saudi-Arabien `s bei Interpol angeordnet werden.

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