Auslieferung an Madagaskar

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Eine Auslieferung an Madagaskar ist auf vertragloser Grundlage möglich. Es gibt kein Auslieferungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Madagaskar.

Kein Auslieferungsabkommen mit Madagaskar

Auslieferungsersuchen für eine Auslieferung an Madagaskar werden auf dem diplomatischen Geschäftsweg übermittelt. Ersuchen um vorläufige Auslieferungshaft können aber über Interpol gestellt werden, d.h. dass die von Madagaskar veranlasste Interpol-Fahndung in Deutschland für die Anordnung vorläufiger Auslieferungshaft ausreichen kann. Madagaskar ist Mitglied der Interpol.

Aus Madagaskar wird von spartanischen Haftbedingungen und prekärer Überbelegung der Haftanstalten berichtet. Im Gefängnis in Tulear sind z.B. ca. 400  Männer in sechs großen Zellen ohne Möbel und Matten untergebracht. Die Häftlinge verbringen einen großen Teil ihres Tags im Gefängnishof, in dem es oft sehr heiß ist. Ein noch größeres Problem ist die Nahrung. Ohne die Unterstützung von Angehörigen ist es bei einer langen Haft schwierig zu überleben. Viele Gefangene sind außerdem an Tuberkulose erkrankt, eine in dieser Zone endemische Krankheit.  

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