Red Notice gelöscht

Interpol hat aktuell 196 Mitgliedstaaten und wie viele schwarze Schafe in der Herde sind, überblickt man nicht sofort, weil diese weit verstreut sind.

Rechtsanwalt zu Interpol Red Notice und Löschung

Man muss aber die Löschung einer „Red Notice“ beantragen, wenn diese von einem schwarzen Schaf bei Interpol in die Fahndung eingestellt wurde, von alleine passiert da nichts.

Am am 11 September 2026 haben wir aus Lyon vom „General Secretariat of the International Criminal Police Organization -INTERPOL“ die verbindliche Nachricht bekommen, dass „as of today“ unser Mandant nach Löschung nicht mehr mit einer INTERPOL Red Notice oder Diffusion eingetragen ist. Unser Löschungsantrag lag seit Monaten bei Interpol vor. So langsam geht das und es gibt eigentlich keinen Weg, das erheblich zu beschleunigen.

Die Interpol-Fahndung nach unserem Mandanten, einem erfolgreichen Unternehmer aus Berlin, war durch einen Staat aus Westafrika veranlasst worden und diese Fahndung hatte auch was mit Erpressung zu tun und war definitiv missbräuchlich. Die „Commission for the Control of INTERPOL's Files“ CCF hat dann aufgrund unseres Löschungs-Antrages Nachfragen an die Polizei im Verursacherstaat in Afrika gestellt, und die sind nie beantwortet worden. Und jetzt erst haben wir die Nachricht bekommen:

  • „Therefore, the Commission concluded that it was not in a position to ensure that the data challenged were compliant and it decided that these data shall be deleted from the INTERPOL Information System. This decision was forwarded to the INTERPOL General Secretariat, which deleted these data.“

Das INTERPOL General Secretariat hat inzwischen alle INTERPOL National Central Bureaus (NCBs) benachrichtigt:

  • „The INTERPOL General Secretariat also urged all NCBs to update their national databases accordingly, as well as to verify that the same is done by all national entities that have access to INTERPOL information“.

Bei INTERPOL heißt es immer, dass Fahndungen gelöscht werden, wenn die Verarbeitung der Daten gegen die INTERPOL-Verfassung, die Rules on the Processing of Data (RPD) oder andere zwingende Regeln verstößt. Das soll von der Commission for the Control of INTERPOL’s Files (CCF) geprüft werden.

Grundregeln bei Interpol - Fachanwalt für Strafrecht

Aber unsere Erfahrung in vielen Fällen zeigt, dass die Löschung bei Interpol mit dem Nachweis eines einfachen Regelverstoßes noch gar nicht getan ist. Sondern für die Löschung bedarf es einer ganz sorgfältigen schlüssigen Begründung, auch weil man davon ausgehen muss, dass die CCF den fahndenden Staat vor einer Entscheidung damit konfrontiert und somit Gelegenheit gibt, einfache Regelverstöße noch zu korrigieren. Unser Fall aus Westafrika führte allerdings dazu, dass die Polizei des fahndenden Staat der Begründung unseres Antrages nichts entgegensetzen konnte und es auch gar nicht versucht hat.

Es ist bei der CCF sicher hilfreich, wenn Deutschland die Auslieferung trotz der Interpol Red Notice schon für unzulässig erklärt hat. Das ist aber nicht erforderlich und auf der anderen Seite ist es damit auch heute definitiv nicht mehr getan. Jetzt muss man für die Löschung zusätzlich die Hintergründe der Fahndung ausleuchten. 

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