OLG Hamburg (Ausl 31/25) lehnt Auslieferungshaftbefehl an

08.07.2025 – EuHB Spanien - OLG Hamburg (Ausl 31/25) lehnt Auslieferungshaftbefehl an

Das Hanseatische OLG Hamburg (Ausl 31/25) lehnt Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg ab, aufgrund der SIS-Ausschreibung der spanischen Behörden gemäß §§ 1 Abs. 4, 15 Abs. 1 Nr. 1, 17, 83a IRG in Deutschland einen Auslieferungshaftbefehl zu erlassen. Das OLG Hamburg sieht trotz Europäischem Haftbefehl (EuHB) keinen Grund, dass sich der Verfolgte dem Auslieferungsverfahren oder der Durchführung der Auslieferung i.S.d. § 15 Abs.1 Nr. 1 IRG entziehen würde.

Auslieferung - keine Fluchtgefahr trotz hoher Straferwarrtung 

Auch die hohe Straferwartung - in Spanien bis zu 8. Jahre Freiheitsstrafe – begründet den Haftbefehl nicht. Die spanischen Behörden kennen die Wohn- und Meldeadresse des Verfolgten in Deutschland, der sich in Deutschland gegen die Auslieferung verteidigen kann. Vieles deutet darauf hin, dass der Europäische Haftbefehl (EuHB) aus Spanien nur zur Abkürzung und Vereinfachung des Verfahrens erlassen wurde.

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