Auslieferung nach Yalvac

September 2026 - Wir haben eine ganze Reihe von Auslieferungsverfahren betreffend die Türkei, die dieses Jahr stagnieren, oder bei denen die Auslieferung an die Türkei schon abgelehnt wurde, weil die Türkei keine ausreichenden Haftbedingungen darstellen kann. Dreh- und Angelpunkt ist immer zuerst das türkische Gefängnis in Yalvac, das von der Türkei in allen Fällen vorgeschoben wird, wenn die Türkei auf Anforderung deutscher Oberlandesgerichte menschenrechtskonforme Haftbedingungen darstellen muss. Yalvac ist ein mit EU-Mitteln gebautes Mustergefängnis, und die Türkei sichert immer zu, dass der Verfolgte im Falle Auslieferung im Gefängnis in Yalvac untergebracht wird, wo die Haftbedingungen nicht zu beanstanden sind.

Rechtsanwalt zur Auslieferung Türkei

An der Stelle setzen wir in vielen Fällen mit der Verteidigung gegen die Auslieferung an. Wenn man aber aufzeigt, dass Yalvac viel zu weit vom vorgesehenen Gerichtsort entfernt ist, kommt das Auslieferungsverfahren ganz schnell in Turbulenzen, denen die Türkei nicht immer gewachsen ist.

Das türkische Gefängnisse überfüllt sind, ist kein Geheimnis. Die letzte offizielle Zahl stammt aus April 2025 und die Überbelegung lag da schon bei 132,9 %. Danach sind noch höhere Zahlen aufgetaucht. Und wenn man einmal bei den Haftbedingungen ist, gibt es auch viele andere Probleme, die damit zusammenhängen. Ein Thema ist die medizinische Versorgung in türkischen Haftanstalten, ein anderes Thema ist die Belastbarkeit von türkischen Zusicherungen.

Das muss man kämpfen. In einem Verfahren beim OLG Köln hat die Türkei jetzt ein Auslieferungsersuchen zurückgenommen. In einem anderen Fall hat das OLG Köln die Auslieferung nicht für zulässig erklärt, weil immer noch nicht geklärt werden konnte, dass die Türkei außerhalb von Yalvac irgendwo menschenrechtskonforme Haftbedingungen zur Verfügung stellen kann. Besonders problematisch sind auch die Haftbedingungen im Gefängnis in der Kurdenhochburg Diyarbakir.

Rechtsanwalt zur Auslieferung Türkei - gegen SEGBIS - Digitale Teilnahme an Gerichtsverhandlungen 

Eine große Angriffsfläche für die Verteidigung gegen internationale Haftbefehle aus der Türkei bietet auch die sog. „Digitale Teilnahme an Gerichtsverhandlungen“ mit dem SEGBIS-System. Mit SEGBIS will die Türkei nicht selten die räumliche Distanz zwischen der Haftanstalt Yalvac und dem Gerichtsort überbrücken, aber das geht so einfach nicht. SEGBİS, das Audio- und Video-Informatiksystem ist das offizielle Videosprechstunden- und Anhörungssystem der türkischen Justiz, das im Zusammenhang mit Auslieferungsverfahren immer dann eingesetzt werden soll, wenn der Angeklagte gar nicht persönlich zu seiner eigenen Gerichtsverhandlung im Gerichtssaal erscheinen kann und soll, weil er z.B. viel zu weit weg in der Haftanstalt Yalvac sitzt. Man kann das ganz gut nachlesen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2023 (- 2 BvR 1368/23 - Pressemitteilung - Nr. 3/2024 vom 9. Januar 2024). Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat auch wieder aufgezeigt, dass man in Auslieferungsverfahren immer mit großem Aufwand kämpfen muss und dass der Kampf sich auszahlen kann.

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