Auslieferung nach England

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England gehört zum Einzugsgebiet des Europäischen Haftbefehls. Eine Auslieferung an England ist seit der Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. der EU Nr. L 190 vom 18. Juli 2002, S. 1) möglich und zwar auch wegen fiskalischer Straftaten. 

Europäischer Haftbefehl made in  England

In England werden Haftbefehle von Magistrates Courts erlassen, aber auch District Judges und Richter des Crown Court sind zum Erlaß von Haftbefehlen befugt. Darüber hinaus kennt man in England den „warrant for non-appearance at trial“, den das jeweilige Strafgericht erläßt.

Es kommt eine Haftverschonung gegen Kaution in Betracht. Die Polizei hat in diesem Zusammenhang weitergehende Befugnisse als hier zu Lande. Es gibt die Haftbeschwerde zum High Court.

 Im englischen Strafprozess ist das Recht des Angeklagten zu schweigen erheblich eingeschränkt. Eine Beschuldigter hat das Recht auf anwaltlichen Beistand bei Vernehmungen.

In jüngster Zeit hatte ich beim OLG Hamm Erfolg gegen eine Auslieferung an England aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (OLG Hamm, Beschl. v. 28.06.2016 – 2 Ausl. 100/16) und beim OLG Köln umgekehrt gegen ein deutsches Auslieferungsersuchen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls an England (OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2016 – 2 Ws 632/16).

Bundesverfassungsgericht (2 BvR 890/16): Dem Europäischen Haftbefehl liegt ein Haftbefehl des Central Hertfordshire Magistrates‘ Court vom 13. April 2007 zugrunde. Der Beschwerdeführer hatte geltend gemacht, in England könne das Schweigen eines Angeklagten – anders als in Deutschland - zu seinem Nachteil verwendet werden, was ihn im Falle der Auslieferung in seinen Grundrechten verletze. Die Verfassungsbeschwerde wurde letztendlich nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Auslieferung nach England auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls soll nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes nicht schon daran scheitern, dass die Selbstbelastungsfreiheit im englischen Prozessrecht nicht in demselben Umfang gewährleistet ist, wie dies von Verfassungs wegen im deutschen Strafverfahren der Fall ist (Bundesverfassungsgericht 2 BvR 890/16).

Auslieferungsverfahren in England

Es gibt eine instruktive Zusammenfassung des Auslieferungs-Prozesses in England in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem April 2012 in dem Fall BABAR AHMAD AND OTHERS v. THE UNITED KINGDOM .  

Auf einer Internetseite der englischen Regierung ist aktuell davon die Rede, dass England aufgrung multinationaler Konventionen und binationaler Auslieferungsabkommen zur Zeit Auslieferungsverkehr mit über 100 Staaten unterhält.

Derweil leiht "The Telegraph" seit Jahren denjenigen seine Stimme, die sich in England - auch schon vor dem BREXIT - gegen den Europäischen Haftbefehl stellen ("The EU Arrest Warrant serves Britain badly"). Der Europäische Haftbefehl wird als zu teuer kritisiert, er werde zur Verfolgung von Bagatelldelikten missbraucht und englische Staatsbürger würden mit unfairen Verfahren und katastrophalen Haftbedingungen in anderen europäischen Ländern belastet.

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