Auslieferung an Katar (Qatar)

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Eine Auslieferung von Deutschland an Katar ist auf vertragloser Grundlage möglich. Auslieferungsersuchen für eine Auslieferung an Katar müssen auf dem diplomatischen Geschäftsweg übermittelt werrden.

Ersuchen um Anordnung der vorläufigen Auslieferungshaft können über Interpol gestellt werden und man muss wohl davon ausgehen, dass im Zusammenhang mit der Auslieferung an Katar die Fahndung bei Interpol zur Anordnung vorläufiger Auslieferungshaft genügt. 

Nach meiner Einschätzung wird man im Falle eines Auslieferungsersuchens aus Katar erhebliche Einwände gegen eine Auslieferung vorbringen können und müssen. Aus Katar sind grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen bekannt geworden. Beispielsweise sind mehrere Ausländer (> 80 % in Katar sind Ausländer) mit Peitschenhieben bestraft worden, weil sie in der Öffentlichkeit Alkohol konsumiert haben sollen. In Katar wird die Todesstrafe für Spionage und Bedrohungen der nationalen Sicherheit angedroht und der Religionsaustritt gilt als Kapitalverbrechen. Ausländer sind wegen Blasphemie zu Haftstrafen von bis zu sieben Jahren verurteilt worden. Homosexualität wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bedroht.

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