Auslieferung an Japan

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Für den Auslieferungsverkehr mit Japan gibt es kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland, aber eine Auslieferung an Japan ist grundsätzlich auf vertragloser Grundlage möglich. In 2021 hat allerdings das OLG Düsseldorf in einem von mir bearbeiteten Fall - aufgrund der in Japan zu erwarteten Haft- und Strafprozessbedingungen - die Auslieferung eines Amerikaners an Japan abgeleht. Ich habe mich auf die Nichtgewährung der prozessualen Mindestrechte in Japan berufen - die unseren Vorstellungen von Strafprozessrecht gar nicht entsprechen -  und das in Schriftsätzen im einzelnen ausgeführt. Dabei hatte ich auch die Unterstützung eines japanischen Hochschullehrers und von Rechtsanwälten vor Ort.

Kein Auslieferungsabkommen mit Japan

Wenn im Einzelfall auf vertragloser Grundlage eine Auslieferung an Japan überhaupt in überschaubarer Zeit möglich erscheint, kann vorläufige Auslieferungshaft für die Dauer der Auslieferungsverfahrens verhängt werden. Ein deutscher Staatsbürger würde aber nicht nach Japan ausgeliefert.

In den letzten Jahren sind sehr wenige Auslieferungsersuchen aus Japan in Deutschland eingegangen. Japan ist geprägt von den drei Wertesystemen Shintoismus, Buddhismus und Konfuzianismus und soll tatsächlich u.a. aufgrund der kriminalitätshemmenden Wirkung der Kultur eine im Vergleich zu den westlichen Ländern geringe Kriminalitätsrate haben. Auch im Wirtschaftsstrafrecht werden Delikte wie Bestechung, Vorteilsannahme oder Wettbewerbsdelikte nur in relativ geringem Umfang wahrgenommen, obwohl Japankenner die Vermutung äußern, dass die Delikte vorkommen. Seit Jahren wird Japan aber von Transparency International ein relativ geringer Korruptionsindex bescheinigt, Japan wird dort regemäßig im oberen Drittel angesiedelt.

Anzumerken ist, dass auch in Japan nachweisbar die Kriminalitätsrate in wirtschaftlichen Krisenzeiten steigt. Das führte zeitweise in Japan sogar zu einem deutlichen Anstieg der "kleineren" Kriminalität. Eine Zunahme musste man bei Ladendiebstählen und Unterschlagungen feststellen, während aber andere Eigentums- und Vermögensdelikte wie Betrug auf konstant niedrigem Niveau blieben. In Japan wird bei kleineren Delikten der Gemeinschaftsdienst statt Haftstrafe favorisiert.

Die Belegung der Haftanstalten ist - gemessen an deutschen Verhältnissen (75 Häftlinge je 100.000 Einwohner) und amerikanischen Verhältnissen (690/100.000) in Japan gering (37/100.000). In der größten Haftanstalt, dem Fichu-Gefängnis in Tokio, sitzen nach Berichten regelmäßg ca. 500 ausländische Gegangene ein. Es herrscht ein sehr strenges Regime, selbst das Sprechen mit anderen ist nur zeitweise erlaubt, das Schweigen gilt als wirkungsvollstes Zwangsmittel. In Japan herrscht in Gefängnissen ein streng diszipliniertes und überwachtes System, das für Europäer ganz schwer zu ertragen ist. 

Japan ist Mitglied von Interpol und obwohl wir in Deutschland selber bisher nur eine Festnahme aufgrund einer japanischen Ausschreibung gesehen haben, ist in der Branche bekannt, dass Japan gegenwärtig mehrere Personen über Interpol mit internationalem Haftbefehl sucht.

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