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Auslieferungs-
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Extradition Proceedings 


Extradition is the official process by which one nation or state requests and obtains from ...

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Extradition 

Procedura de extradare


Cererile de extradare sosite datorita intentarii unui proces Autor: Avocat Doctor in Drept ...

Extradare 

Ekstradycja


Postepowanie ekstradycyjne (tymczasowe wydanie) jest postepowaniem ...

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Ekstradycja 

экстрадиция 


Процедура выдачи (экстрадиция) — это формальное делопроизводство, согласно ...  

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экстрадиция 

 


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Schicken Sie uns eine Email, 
wann immer Sie Fragen zum Auslieferungsverfahren haben!
E-Mail: duesseldorf@ra-anwalt.de

Please do not hesitate to send us an Email: duesseldorf@ra-anwalt.de

Das Auslieferungsverfahren ist ein formales Verfahren, bei dem ein Mensch von dem Land, in dem er sich aufhält, in das ersuchende Land ausgeliefert werden soll, um dort vor Gericht gestellt zu werden oder eine bereits verhängte Strafe zu verbüßen.

… seit zwanzig Jahren.
 
Seit zwanzig Jahren vertreten wir - Strafverteidiger in Düsseldorf - Mandanten in strafprozessualen Auslieferungsverfahren. Viele von Ihnen wurden nicht ausgeliefert, mit einigen davon haben wir gemeinsam monate- und jahrelange Verfahren durchgestanden.
Fragen Sie uns wann immer Sie wollen, ob wir Ihre Interessen vertreten können. Wir sind Strafverteidiger in Düsseldorf, aber gewohnt zu reisen. Wir haben Mandanten gegen nahezu alle strafrechtlichen Vorwürfe vertreten und gegen Auslieferungsersuchen zahlreicher Länder.

Begonnen hat das vor zwanzig Jahren. Wir haben seitdem die Entwicklung der Rechtsprechung verfolgt und können in jedem einzelnen Fall jedem einzelnen Aspekt nachgehen, der Erfolg versprechen kann. Wir tun alles, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Allein in den letzten drei Jahren haben wir Mandanten vertreten in Auslieferungsverfahren mit Bezug u.a. nach Aserbaidschan, Belgien, England, Italien, Griechenland, Litauen, Kosovo, Polen, Niederlande, Spanien, Frankreich, Österreich, Paraguay, Peru, Rumänien, Russland, Ukraine, Vereinigte Staaten von Amerika and Uruguay.

Und die Dinge wiederholen sich inzwischen: In 2008 haben wir die zweite erfolgreiche Auseinandersetzung mit der Justiz von Peru erlebt, d.h. dass der Auslieferungsantrag aus Peru abgelehnt wurde (vgl. die Entscheidungssammlung zu "Peru" OLG Köln). In einem von der UNMIK für den Kosovo eingeleiteten Verfahren haben wir 2008 innerhalb von zwei Wochen die Haftverschonung erreicht und dann in 2009 hat das OLG Hamm in derselben Sache die Auslieferung für unzulässig erklärt.

In 2010 war unser Fall vor dem OLG Bremen der erste aus jüngerer Zeit, in dem die Bewilligung einer Auslieferung nach Aserbaidschan abgelehnt wurde. Seitdem ruhte der deutsche Auslieferungsverkehr mit Aserbaidschan eine Zeit lang ganz und wurde inzwischen unter strenge Auflagen gestellt.

Neuerdings verzeichnen wir eine Trendwende bei Auslieferungsersuchen postsowjetischer Staaten. In Österreich haben wir in 2011 erlebt, dass die Auslieferung nach Russland abgelehnt wurde, das Landgericht in Wiener Neustadt hat festgestellt, dass dort Verstöße gegen Art. 6 MRK (Gebot des fairen Verfahrens) zu befürchten seien. Ebenfalls in 2011 hat das Bundesamt für Justiz in Bonn in einem anderen von uns vertretenen Fall eine Bewilligung gegenüber der Ukraine abgelehnt.

Von den inzwischen ungezählten Auslieferungsanträgen aus Polen wurden seit 2008/09 mehrere bereits auf der Ebene der Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt. Und vor allem in den letzten beiden Jahren hatten wir mit der Strategie Erfolg, dass der Mandant für die Dauer des Auslieferungsverfahrens von der Auslieferungshaft verschont bleibt.



Wenn Sie ein Auslieferungsverfahren befürchten, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können Ihre Befürchtungen ignorieren und abwarten, was passiert. Oder Sie können aktiv werden und die Situation klären. Ein - in Auslieferungsverfahren - erfahrener Rechtsanwalt kann vieles erreichen, noch bevor ein Haftbefehl gegen Sie erlassen oder vollstreckt wird. Entscheidende Weichen können rechtzeitig gestellt werden.


 
Wenn Sie zu uns kommen, setzen wir alle Rechtsmittel in Bewegung, um Haft und Auslieferung zu verhindern. 

Rechtsanwalt Dr. Martin Rademacher ist seit 1989 als Strafverteidiger in Düsseldorf zugelassen, nachdem er vorher als wissenschaftlicher Assistent an dem Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht II (Universität Bayreuth - Prof. O. Ranft ) gearbeitet hat. Seitdem ist er als Strafverteidiger in NRW tätig. Seit 1998 ist er Fachanwalt für Strafrecht. In Düsseldorf ist der Sitz der Kanzlei, aber inzwischen ist daraus bundesweite Strafverteidigung und Beratung in Auslieferungsverfahren geworden.

Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Partner - 40545 Düsseldorf - Tel  +49 211 17 18 380 - SITEMAP