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Extradition Proceedings 


Extradition is the official process by which one nation or state requests and obtains from another nation or state the surrender of a suspected 

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Ekstradycja


Postepowanie ekstradycyjne (tymczasowe wydanie) jest postepowaniem, w którym osoba znajdujaca sie w danym kraju zostaje wydana krajowi

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экстрадиция 


Процедура выдачи (экстрадиция) — это формальное делопроизводство, согласно которому лицо должно быть выдано страной, в которой оно наход
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Schicken Sie uns eine Email, 
wann immer Sie Fragen zum Auslieferungsverfahren haben!
E-Mail: duesseldorf@ra-anwalt.de

Please do not hesitate to send us an Email: duesseldorf@ra-anwalt.de

Das Auslieferungsverfahren ist ein formales Verfahren, bei dem ein Mensch von dem Land, in dem er sich aufhält, in das ersuchende Land ausgeliefert werden soll, um dort vor Gericht gestellt zu werden oder eine bereits verhängte Strafe zu verbüßen.

Seit zwanzig Jahren vertreten wir - Strafverteidiger in Düsseldorf - Mandanten in strafrechtlichen Auslieferungsverfahren. Viele von Ihnen wurden nicht ausgeliefert, mit einigen davon haben wir gemeinsam monate- und jahrelange Verfahren durchgestanden.

Wenn die Strafverfolgungsbehörden jemanden mit einem Auslieferungsverfahren überziehen, gehen sie davon aus, dass er eine Straftat begangen hat und hinter Gitter soll. Wer davon betroffen ist, erlebt im schlimmsten Fall einen wahren Alptraum, der mit einer plötzlichen Verhaftung beginnt.

Wir sind Strafverteidiger und erleben, dass es die schwierigste und stressigste Situation im Leben eines Menschen sein kann, wenn er strafrechtlich verfolgt und möglicherweise verhaftet wird. Wenn es um ein Auslieferungsverfahren geht, brauchen Sie einen Fachanwalt, der sofort auf 100 ist und die Materie kennt. Fragen Sie uns wann immer Sie wollen, ob wir Ihre Interessen vertreten können. Wir sind Strafverteidiger mit Kanzleisitz in Düsseldorf, aber gewohnt zu reisen.

Wir haben Mandanten gegen nahezu alle strafrechtlichen Vorwürfe vertreten und gegen Auslieferungsersuchen zahlreicher Länder. Begonnen hat das vor zwanzig Jahren, als Auslieferungsanträge anderer Länder in Deutschland – verglichen mit heute - noch Seltenheitswert hatten. Seit dem Europäischen Haftbefehl hat die Zahl der Auslieferungsersuchen zugenommen.
Wir haben seitdem die Entwicklung der Rechtsprechung verfolgt und können in jedem einzelnen Fall jedem einzelnen Aspekt nachgehen, der Erfolg versprechen kann. Wir tun alles, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Und die Dinge wiederholen sich inzwischen: In 2008 haben wir zum zweiten Mal erreicht, dass ein Auslieferungsantrag aus Peru abgelehnt wurde (vgl. die Entscheidungssammlung zu „Peru“ OLG Köln), in einem von der UNMIK für den Kosovo eingeleiteten Verfahren haben wir innerhalb von zwei Wochen die Haftverschonung erreicht und dann in 2009 hat das OLG Hamm die Auslieferung des wegen angeblichen Mordes verfolgten Mandanten für unzulässig erklärt. Manchmal muss man für den Erfolg in Auslieferungsverfahren weit reisen und nicht immer an die schönsten Orte, aber Ermittlungen und Verhandlungen vor Ort führen oft zum Erfolg. Von den inzwischen ungezählten Auslieferungsanträgen aus Polen wurden in den von uns vertretenen Auslieferungsverfahren in 2008 und 2009 mehrere bereits auf der Ebene der Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt.
 

Wenn Sie ein Auslieferungsverfahren befürchten, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können Ihre Befürchtungen ignorieren und abwarten, was passiert. Oder Sie können aktiv werden und die Situation klären. Ein – in Auslieferungsverfahren - erfahrener Rechtsanwalt kann vieles erreichen, noch bevor ein Haftbefehl gegen Sie erlassen oder vollstreckt wird. Entscheidende Weichen können rechtzeitig gestellt werden.

Rechtsanwalt Dr. Martin Rademacher ist seit 1989 als Strafverteidiger in Düsseldorf zugelassen, nachdem er vorher als wissenschaftlicher Assistent an dem Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht II (Universität Bayreuth - Prof. O. Ranft ) gearbeitet hat. Seitdem ist er als Strafverteidiger in NRW tätig. Seit 1998 ist er Fachanwalt für Strafrecht. In Düsseldorf ist der Sitz der Kanzlei, aber inzwischen ist daraus bundesweite Strafverteidigung und Beratung in Auslieferungsverfahren geworden.



Wenn Sie zu uns kommen, setzen wir alle Rechtsmittel in Bewegung, um Haft und Auslieferung zu verhindern.

Um einer zweifelhaften Rechtsprechung zu genügen, weisen wir darauf hin, dass es andere Strafverteidiger in Düsseldorf gibt und noch mehr andere Strafverteidiger in ganz Deutschland. Ich bin auch nicht der einzige Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf und nicht der einzige Fachanwalt für Strafrecht in NRW geschweige denn der der einzige Fachanwalt für Strafrecht bundesweit.

Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Partner - 40545 Düsseldorf - Tel  +49 211 17 18 380