Please do
not hesitate to send us an Email: duesseldorf@ra-anwalt.de
Das
Auslieferungsverfahren ist ein formales Verfahren, bei dem
ein Mensch von dem Land, in dem er sich aufhält, in das
ersuchende Land ausgeliefert werden soll, um dort vor
Gericht gestellt zu werden oder eine bereits verhängte
Strafe zu verbüßen.
… seit zwanzig Jahren.
Seit zwanzig Jahren vertreten
wir - Strafverteidiger in Düsseldorf - Mandanten in
strafprozessualen Auslieferungsverfahren. Viele von Ihnen
wurden nicht ausgeliefert, mit einigen davon haben wir
gemeinsam monate- und jahrelange Verfahren durchgestanden.
Fragen Sie uns wann immer Sie wollen, ob wir Ihre Interessen
vertreten können. Wir sind Strafverteidiger in Düsseldorf,
aber gewohnt zu reisen. Wir haben Mandanten gegen nahezu
alle strafrechtlichen Vorwürfe vertreten und gegen
Auslieferungsersuchen zahlreicher Länder.
Begonnen
hat das
vor zwanzig Jahren. Wir haben seitdem die Entwicklung der
Rechtsprechung verfolgt und können in jedem einzelnen Fall
jedem einzelnen Aspekt nachgehen, der Erfolg versprechen
kann. Wir tun alles, um für Sie das bestmögliche Ergebnis
zu erzielen. Allein in den letzten drei Jahren haben wir
Mandanten vertreten in Auslieferungsverfahren mit Bezug u.a.
nach Aserbaidschan, Belgien, England, Italien, Griechenland,
Litauen, Kosovo, Polen, Niederlande, Spanien, Frankreich,
Österreich, Paraguay, Peru, Rumänien, Russland, Ukraine,
Vereinigte Staaten von Amerika and Uruguay.
Und die
Dinge wiederholen sich inzwischen: In 2008 haben wir die
zweite erfolgreiche Auseinandersetzung mit der Justiz von
Peru erlebt, d.h. dass der Auslieferungsantrag aus Peru
abgelehnt wurde (vgl. die Entscheidungssammlung zu
"Peru" OLG Köln). In einem von der UNMIK für den
Kosovo eingeleiteten Verfahren haben wir 2008 innerhalb von
zwei Wochen die Haftverschonung erreicht und dann in 2009
hat das OLG Hamm in derselben Sache die Auslieferung für
unzulässig erklärt.
In 2010 war
unser Fall vor dem OLG Bremen der erste aus jüngerer Zeit,
in dem die Bewilligung einer Auslieferung nach Aserbaidschan
abgelehnt wurde. Seitdem ruhte der deutsche
Auslieferungsverkehr mit Aserbaidschan eine Zeit lang ganz
und wurde inzwischen unter strenge Auflagen gestellt.
Neuerdings verzeichnen wir eine Trendwende bei
Auslieferungsersuchen postsowjetischer Staaten. In
Österreich haben wir in 2011 erlebt, dass die Auslieferung
nach Russland abgelehnt wurde, das Landgericht in Wiener
Neustadt hat festgestellt, dass dort Verstöße gegen Art. 6
MRK (Gebot des fairen Verfahrens) zu befürchten seien.
Ebenfalls in 2011 hat das Bundesamt für Justiz in Bonn in
einem anderen von uns vertretenen Fall eine Bewilligung
gegenüber der Ukraine abgelehnt.
Von den inzwischen ungezählten Auslieferungsanträgen aus
Polen wurden seit 2008/09 mehrere bereits auf der Ebene der
Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt. Und vor allem in den
letzten beiden Jahren hatten wir mit der Strategie Erfolg,
dass der Mandant für die Dauer des Auslieferungsverfahrens
von der Auslieferungshaft verschont bleibt.

Wenn Sie ein Auslieferungsverfahren
befürchten, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können Ihre
Befürchtungen ignorieren und abwarten, was passiert. Oder
Sie können aktiv werden und die Situation klären. Ein - in
Auslieferungsverfahren - erfahrener Rechtsanwalt kann vieles
erreichen, noch bevor ein Haftbefehl gegen Sie erlassen oder
vollstreckt wird. Entscheidende Weichen können rechtzeitig
gestellt werden.
Wenn Sie zu uns kommen, setzen wir alle Rechtsmittel in
Bewegung, um Haft und Auslieferung zu verhindern.
Rechtsanwalt Dr. Martin Rademacher ist seit 1989 als
Strafverteidiger in Düsseldorf zugelassen, nachdem er
vorher als wissenschaftlicher Assistent an dem Lehrstuhl
für Strafrecht und Strafprozessrecht II (Universität
Bayreuth - Prof. O. Ranft ) gearbeitet hat. Seitdem ist er
als Strafverteidiger in NRW tätig. Seit 1998 ist er
Fachanwalt für Strafrecht. In Düsseldorf ist der Sitz der
Kanzlei, aber inzwischen ist daraus bundesweite
Strafverteidigung und Beratung in Auslieferungsverfahren
geworden.
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