Auslieferung an Singapur

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Die Auslieferung an Singapur (Republik Singapur) richtet sich nach dem deutsch-britischen Auslieferungsvertrag vom Mai 1872 in der Fassung der deutsch-britischen Vereinbarung vom Februar 1960 „über die Auslieferung flüchtiger Verbrecher“ (BGBl. 1960 II S. 2191). Auslieferungsersuchen werden auf dem diplomatischen Weg übermittelt.

Wenn im Einzelfall eine Auslieferung an Singapur möglich erscheint, kann hierzulande gegen den Verfolgten vorläufige Auslieferungshaft verhängt werden.

Singapur sucht Verfolgte mit internationalem Haftbefehl weltweit über Interpol.

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