Bitte rufen Sie uns an unter +49 (0) 211 1718380 oder schicken Sie uns eine Email an duesseldorf@ra-anwalt.de um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.
Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Aufgrund unserer Spezialisierung auf Auslieferung, Internationale und Europäische Haftbefehle sind wir immer auf dem Stand der aktuellen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und können jedem erfolgversprechenden Aspekt nachgehen. Und genauso wichtig für eine erfolgreiche Verteidigung gegen die Auslieferung sind unsere jahrelange Erfahrung und das Netz von Kontakten zu Strafverteidigern in anderen Ländern.
Ausländischer Haftbefehl? - Wer ahnt, dass ein Haftbefehl aus dem Ausland droht, sollte nicht einfach abwarten, sondern Vorkehrungen treffen.
Wir haben legale Strategien entwickelt, die Sie wirkungsvoll vor der Verhaftung in Deutschland schützen können. Unser Konzept hat sich vielfach bewährt. Proaktives Handeln schützt Sie am besten. Lassen Sie sich beraten.
Europäischer Haftbefehl
Die Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls ist nicht zwingend. Vielfach scheitert sie an desolaten Haftbedingungen in anderen europäischen Staaten und weiteren Auslieferungshindernissen oder an formalen Voraussetzungen. Die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger ist nur bedingt möglich.
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Ausländische Strafurteile
... und Vollstreckung in Deutschland
Ausländische Strafurteile – egal ob aus der EU oder aus anderen Staaten - können grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt werden. Sie können sich aber u.U. erfolgversprechend gegen die Vollstreckung zur Wehr setzen.
Lassen Sie uns das bitte prüfen!
Auslieferungsverfahren - Der lange Arm, auch der Ungerechten
In Auslieferungsverfahren werden wir in Deutschland mit Staaten konfrontiert, deren Menschenrechtsstandards tatsächlich zum Verschwinden gering sind. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat deswegen 1989 die besondere Verantwortung der europäischen Gerichte für Verfolgte in Auslieferungsverfahren festgeschrieben.
Verfassungsbeschwerde in Auslieferungsverfahren
Die Verfassungsbeschwerde ist in Auslieferungsverfahren das letzte Rechtsmittel. Sie wird regelmäßig in großer Eile zu einem Zeitpunkt erhoben, zu dem die Auslieferung unmittelbar bevorsteht und die Verfassungsbeschwerde muss deshalb mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden werden.
12.10. 2018 - Podiumsdiskussion Auslieferungsrecht bei der European Criminal Bar Association - ECBA - in Nizza am 05./06. Oktober 2018
16.08. 2018 - Das Bundesverfassungsgericht hat unserer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG stattgegeben
26.01. 2018 - Köln - Tatverdacht problematisch, OLG Köln lehnt Auslieferung an Russland ab
17.10. 2018 - Bundesverfassungsgericht stoppt Auslieferung an Rumänien - 2. einstweilige Anordnung
01.02. 2018 - Köln - OLG liefert nicht aus, solange Haftbedingungen in der Türkei ungeklärt sind
24.08. 2017 - OLG Frankfurt (2 AuslA 202/17) hebt Auslieferungshaftbefehl gegen unsere Mandantin auf. Der Fall ist ein Beispiel dafür, wie falsche Verdächtigungen und Intrigen sogar zu Verhaftungen im Ausland führen können.
keine Auslieferung aus England
Erfolg beim Bundesverfassungsgericht
Ausdauer bis zur Verjährung verhindert die Auslieferung an England
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt: Europäischer Haftbefehl diesmal ohne Wirkung
2. Senat hebt OLG Düsseldorf wegen Auslieferung an Belgien auf
Bundesverfassungsgericht stoppt Auslieferung an Polen
USA – OLG Köln lehnt am 02. 08. 2017 Auslieferung zur Strafvollstreckung ab. OLG Köln (6 AuslA 9/11 – 1) trifft keine Entscheidung zum Verbot der Doppelbestrafung („ne bis in idem“). Verletzung des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG, wenn für den Fall der Inhaftierung und Auslieferung Lebensgefahr droht.
OLG Hamm stellt Verfahren im zweiten Anlauf ein
Zwei Haftentlassungen in Frankfurt. Keine Auslieferung an die Vereinigten Arabischen Emirate (UAE).
Zu den nachfolgenden Ländern stellen wir rechtliche Hintergründe, Rechtsprechung und Hinweise auf die Menschenrechtssituation zur Verfügung. Wir aktualisieren die Hinweise laufend, bitten Sie aber noch einmal bei uns nachzufragen, bevor Sie die Informationen zur Grundlage einer Entscheidung machen, denn die Verhältnisse in Bezug auf einzelne Länder können sich kurzfristig ändern.
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Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf