Auslieferung nach Chile

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Eine Auslieferung an Chile ist auf vertragloser Grundlage möglich, wobei zu erwarten ist, dass der Schuldverdacht nachgeprüft wird. Das OLG Köln hat sich schon im Jahre 2005 mit einem Auslieferungsersuchen aus Chile befasst, in jüngerer Zeit gab es seit dem Jahre 2010 jährlich ein oder zwei Auslieferungsersuchen aus Chile in Deutschland.

Dauerthemen im Zusammenhang mit Auslieferungsersuchen aus Chile sind Misshandlungen und Folter und katastrophale Haftbedingungen.

Die Vereinigten Staaten von Amerika haben bereits seit dem Jahre 1900 ein Auslieferungsabkommen mit Chile.

 

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