Auslieferung an Südafrika

Zurück zur Länderliste

Eine Auslieferung an Südafrika (Republik Südafrika) basiert in Deutschland auf dem Europäischen Auslieferungsabkommen, dem Südafrika beigetreten ist. Beide Seiten liefern aber eigene Staatsangehörige nicht aus.

Wenn im konkreten Fall eine Auslieferung an Südafrika tatsächlich möglich erscheint, kann in Deutschland vorläufige Auslieferungshaft verhängt werden. Südafrika ist Mitglied der Interpol und sucht weltweit zahlreiche Verfolgte mit internationalem Haftbefehl.

Amnesty International berichtet (2015/16), dass Folter und Misshandlungen durch die Polizei andauern und dass in den Jahren 2014/15 in mindestens 145 Fällen von Folter berichtet wurde und dass es in dieser Zeit 244 Todesfälle in Haftanstalten gegeben hat.

Bitte rufen Sie uns an unter +49 (0) 211 1718380 oder schicken Sie uns eine Email an duesseldorf@ra-anwalt.de um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.

Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055

Kontaktieren Sie uns!