Auslieferung an Litauen

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Tatsächlich gibt es zwischen Deutschland und Litauen erheblichen Auslieferungsverkehr, ich hatte zweimal damit Berührung. Ich war auch in Vilnius und habe gesehen, dass die Haftbedingungen dort mit denen in Deutschland überhaupt nicht vergleichbar sind.

Für eine Auslieferung an Litauen bedarf es keines besonderen Auslieferungsabkommens. Eine Auslieferung an Litauen ist aufgrund Europäischen Haftbefehls möglich, nachdem in Litauen der Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. 06. 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.

Europäischer Haftbefehl aus Litauen

Auch ist die Auslieferung an Litauen in Bezug auf deutsche Staatsangehörige – nur zur Strafverfolgung, nicht zur Strafvollstreckung - möglich, wie das überall im Einzugsgebiet des Europäischen Haftbefehls ist.

Der Europäische Haftbefehl wird zwischen der deutschen Justiz und der litauischen Generalstaatsanwaltschaft ausgetauscht. Vorher ist schon die Anordnung vorläufiger Auslieferungshaft zulässig, wenn nicht eine Auslieferung an Litauen im konkreten Fall von vornherein unzulässig erscheint.

In Litauen wird der Haftbefehl von einem Ermittlungsrichter erlassen. Der Erlass eines Haftbefehls setzt Tatverdacht und einen Haftgrund voraus und ist am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen. Maßnahmen zur Vermeidung der Untersuchungshaft sind die Hinterlegung einer Kaution, Hausarrest und Weisungen hinsichtlich des Aufenthaltes. Der Beschuldigte kann gegen einen Haftbefehl eine befristete Beschwerde einlegen, auch wenn er sich im Ausland befindet.

Das OLG Düsseldorf hat bisher in einem Fall die Auslieferung nach Litauen abgelehnt, in dem sich der Verfolgte allerdings in einem deutschen Zeugenschutzprogramm befand. OLG Düsseldorf : „Die Auslieferung ist unzulässig, wenn der ersuchende Staat nicht in der Lage ist, in seinem Hoheitsgebiet den in einem deutschen Zeugenschutzprogramm befindlichen Verfolgten vor zu befürchtenden Anschlägen auf sein Leben einer gewaltbereiten, bandenmäßig vorgehenden, kriminellen Tätergruppe zu schützen“.

Die Auslieferung ist wegen eines Auslieferungshindernisses nach Art. 3 EMRK, Art. 25 GG unzulässig, wenn auf Grund spezifischer Besonderheiten in der Person des Auszuliefernden konkret zu befürchten ist, dass dieser im Rahmen der Auslieferung sein Leben verlieren oder schwerwiegenden und irreparablen Schaden an seiner Gesundheit nehmen wird.

Dies gilt nicht nur, wenn die Gefahr auf den Gesundheitszustand des Auszuliefernden zurückgeht, sondern auch, wenn sie auf seinem Aussageverhalten (Belastung gefährlicher Mittäter) beruht und der ersuchende Staat diese Gefahren nicht wirksam abwenden kann“.

Das OLG Nürnberg (Beschl. v. 12.03.2015) hat eine Auslieferung an Litauen für zulässig erklärt, da letztendlich keine bestätigten Anhaltspunkte dafür vorgelegen hätten, dass die litauischen Haftanstalten nicht den Anforderungen des Art. 3 EMRK entsprächen. Vor dem Hintergrund sei eine Zusicherung der Republik Litauen belastbar.

Andere Länder haben größere Vorbehalte in Bezug auf die litauischen Haftanstalten und es hat sich für den eigenen Fall als lohnend erwiesen, die ausländische Rechtsprechung zu studieren, wenn es um die Auslieferung an Litauen geht.

Haftbedingungen in Litauen

Man muss das Lukiškės-Gefängnis im Zentrum von Vilnius, Litauen, von innen gesehen haben, um sich annähernd die Haftbedingungen vorstellen zu können. Der Gefängnisbau aus dem Jahre 1904 ist ebenso furchteinflößend wie das Wachpersonal, der Umgangston und das ständige Gekläffe der Patrouillen mit Schäferhunden. Als ich im Jahre 2010 da war, rief das Gefängnis bei mir spontan Erinnerungen an Nicolai Lilins "Sibirische Erziehung" wach.

Das Lukiškės-Gefängnis im Zentrum von Vilnius schaut auf eine traurige Vergangenheit während der nationalsozialistischen Besetzung Litauens und dann nach der Rückeroberung durch sowjetische Truppen im Jahre 1944 kam das Gefängnis zurück an das Innenministerium der UdSSR, den NKWD, der hier Tausende polnischer Aktivisten und Mitglieder der Polnischen Armee gefangen hielt.

Zu den Haftbedingungen in Litauen gibt auch der 2014 erschienene Bericht des Antifolterkomitees des Europarates zu der Behandlung von Menschen im Polizeigewahrsam und den Haftbedingungen in Polizeigefängnissen und Gefängnissen einen Einblick. Hinsichtlich der Haftbedingungen werden u.a. der begrenzte Zugang zu Tageslicht, nicht abgetrennte Toiletten in den Zellen, verschmutzte Matratzen und Decken beklagt. Darüber hinaus ist allgemein von schlechten materiellen Haftbedingungen auszugehen, starker Überbelegung und einem Mangel an medizinischem Personal.

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