Kroatien hält Auslieferungen wegen Covid-19 an

04.06. 2020 - Kroatien teilt mit, dass Auslieferungen nach Kroatien zur Zeit wegen des Covid-19-Virus nicht durchgeführt werden sollen. Das OLG Koblenz hat daraufhin in unserem Fall den aufgrund eines Europäischen Haftbefehls ergangenen deutschen Auslieferungshaftbefehl ausser Vollzug gesetzt und den Mandanten von der weiteren Auslieferungshaft verschont.

Wir hatten Glück in unserem Fall. Andere Gerichte halten zur gleichen Zeit in vergleichbaren Fällen die Aufrechterhaltung des deutschen Auslieferungshaftbefehls für gerechtfertigt. Unter anderm das OLG Brandenburg (Beschl. vom 04.05.2020 – 1 AR 25/19) will Haftanordnungen bei verzögerter Auslieferung wegen der Covid-19-Pandemie nicht aufheben, obwohl in dem dortigen Fall eine Auslieferung tatsächlich nicht durchgeführt werden kann, weil die Einreise von Zivilflugzeugen nach Ungarn derzeit nicht gestattet ist. Man wolle aber später wieder prüfen, ob es zu vermeidbaren Verzögerungen bei der Überstellung gekommen ist und insbesondere ob die Fortdauer der Auslieferungshaft noch verhältnismäßig ist.

Das OLG Karlsruhe vertritt die gleiche harte Linie und spricht sich für eine Verlängerung der Auslieferungshaft infolge der COVID-19-Pandemie aus, denn die COVID-19-Pandemie stelle einen außergewöhnlichen Umstand dar, der bei einer Auslieferung an einen Mitgliedstaat der EU aufgrund eines Europäischen Haftbefehls die Aussetzung von Überstellungsfristen rechtfertigen könne (27.03.2020 - Ausl. 301 AR 47/20).

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