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Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Das OLG Dresden hat die Auslieferung an Rumänien für zulässig erklärt und zitiert die Entscheidung des EuGH vom 25. Juli 2018 - C-220/18 –.
... zur Pflicht der Oberlandesgerichte, auch im vereinfachten Verfahren die Haftbedingungen im Zielstaat Rumänien zu prüfen, ggfs. auch aufgrund eigener Vorkenntnisse
Vorabbewilligungsentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin an den wichtigen Stellen fehlerhaft - Berliner Kammergericht verschärft die Anforderungen
Rechtsanwalt sieht im Auslieferungsverfahren keine "Fluchtgefahr" nur wegen Auslandswohnsitz oder pauschal wegen Auslandskontakten
Auslieferung an Belgien – ein Schlaglicht - Bestehen eines Auslieferungshindernisses muss geklärt werden - OLG Köln stellt Entscheidung zurück
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf