Türkei: Auslieferungshaft abgelehnt

22. January 2017

Kammergericht lehnt Auslieferung an die Türkei ab

Berlin - 17.01.2017 – Das Kammergericht in Berlin (Beschl. v. 17.01.2017 - (4) 151 AuslA 11/16 (10/17) hat einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf Anordnung der Auslieferungshaft abgelehnt und angeordnet, dass der Verfolgte sofort aus der Haft zu entlassen ist.

Angesichts der politischen und justiziellen Entwicklungen in der Republik Türkei seit der Verhängung des Ausnahmezustands im Juli 2016befürchtet das Kammergericht, dass der Auslieferung endgültig ein Hindernis aus § 73 Satz 1 IRG i. V. m. Art. 3 EMRK entgegen stehen wird.


Bitte rufen Sie uns an unter +49 (0) 211 1718380 oder schicken Sie uns eine Email an duesseldorf@ra-anwalt.de um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.

Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055

Kontaktieren Sie uns!