Europäischer Haftbefehl


3. Februar 2016

Ganz kurzfristig nicht liquide - Der Europäische Haftbefehl

Ganz kurzfristig nicht liquide - Der Europäische Haftbefehl
Wenn der Strafrichter oder ein Strafgericht einen nationalen Haftbefehl erläßt, wird der im Inland vollstreckt, sozusagen unmittelbar und ohne dass dem eine weitere justizielle Entscheidung vorausgehen muß.
Weit weniger direkt wirkt ein Europäischer Haftbefehl aus einem Mitgliedstaat, den in Deutschland erst ein Oberlandesgericht in einem gesetzlich geregelten Verfahren in einen - zumindest vorläufigen (§ 16 IRG) - Auslieferungshaftbefehl umsetzen muß. 


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30. November 2015

Keine Auslieferung an Belgien

Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet im zweiten Anlauf gegen die Auslieferung nach Belgien


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16. November 2015

EU-Haftbefehl - Verbot der Doppelbestrafung


Nach § 83 Nr. 1 IRG ist im Einzugsbereich des EU-Haftbefehls die Auslieferung nicht zulässig, wenn der Verfolgte wegen derselben Tat bereits von einem anderen Mitgliedstaat rechtskräftig abgeurteilt worden ist.


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25. September 2015

Europäischer Haftbefehl - zur Auslieferung bei Abwesenheitsurteilen


Hatte der Verfolgte keine sichere Kenntnis vom Hauptverhandlungstermin, ist grundsätzlich von einem Auslieferungshindernis auszugehen.


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15. Oktober 2014

EU Haftbefehl Verhältnismässigkeit

unverhältnismäßig hohe Freiheitsstrafen für relativ kleine Straftaten führen nur in seltenen Fällen zur Unzulässigkeit der Auslieferung


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