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Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Auslieferung eines iranischen Diplomatenzur Strafverfolgung nach Belgien - festnahme während der privaten Urlaubsreise - diplomatische Immunität (Art. 40 Abs. 1 S. 1 WÜD*) setzt voraus, dass der Diplomat im Empfangsstaat ist oder er sich auf der Reise zwischen seinem Posten und seinem Entsendestaat befindet.
Das OLG Bremen (21.09.2018 - 1 AuslA 21/179) verneint die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung des Verfolgten in Ungarn
Vollstreckung ausländischen Strafurteils unzulässig, wenn sich die beiderseitige Strafbarkeit nicht feststellen läßt
Teilnahme an einer Propagandaveranstaltung der PKK - keine Auslieferung wegen einer politischen Tat iSd § 6 Abs. 1 S. 1 IRG, die dem Staatsschutzstrafrecht unterfällt.
Das OLG Dresden hat die Auslieferung an Rumänien für zulässig erklärt und zitiert die Entscheidung des EuGH vom 25. Juli 2018 - C-220/18 –.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf