Bitte rufen Sie uns an unter +49 (0) 211 1718380 oder schicken Sie uns eine Email an duesseldorf@ra-anwalt.de um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.
Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
unverhältnismäßig hohe Freiheitsstrafen für relativ kleine Straftaten führen nur in seltenen Fällen zur Unzulässigkeit der Auslieferung
Die Strategie meiner Wahl setzt in solchen Fällen zuerst auf die Vermeidung von Auslieferungshaft.
Nach § 7 Abs. 2 StGB kommt es auch nur darauf an, daß der Verfolgte "zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist".
Defizite der Tatbeschreibung deuten aber nach meiner Erfahrung immer auch darauf hin, daß der Vorwurf gegen den Verfolgten auf schwachen Füßen steht und dass man auch da einhaken kann.
Ganz kurzfristig nicht liquide - Der Europäische Haftbefehl
Wenn der Strafrichter oder ein Strafgericht einen nationalen Haftbefehl erläßt, wird der im Inland vollstreckt, sozusagen unmittelbar und ohne dass dem eine weitere justizielle Entscheidung vorausgehen muß.
Weit weniger direkt wirkt ein Europäischer Haftbefehl aus einem Mitgliedstaat, den in Deutschland erst ein Oberlandesgericht in einem gesetzlich geregelten Verfahren in einen - zumindest vorläufigen (§ 16 IRG) - Auslieferungshaftbefehl umsetzen muß.
Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf