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Extradition Proceedings 


Extradition is the official process by which one nation or state requests and obtains from another nation or state the surrender of a suspected 

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Ekstradycja


Postepowanie ekstradycyjne (tymczasowe wydanie) jest postepowaniem, w którym osoba znajdujaca sie w danym kraju zostaje wydana krajowi

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экстрадиция 


Процедура выдачи (экстрадиция) — это формальное делопроизводство, согласно которому лицо должно быть выдано страной, в которой оно наход
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Ungarn

Die Auslieferung des Verfolgten nach Ungarn war für derzeit unzulässig zu erklären, da auch nach Eingang der Erklärung der ungarischen Justizbehörden vom 14.5.2007 die formellen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. 

Aus dem Europäischen Haftbefehl ergibt sich nicht, ob ein vollstreckbares Urteil, ein Haftbefehl oder ein andere vollstreckbare Entscheidung mit gleicher Rechtswirkung vorliegt (§ 83a Abs. 1 Nr. 3 IRG). 

Die Haftanordnung einer Polizeidienststelle genügt den Anforderungen dieser Vorschrift aber nicht.

Oberlandesgericht Karlsruhe, 
Beschluss vom 26.07.2007 - 1 AK 2/07 = BeckRS 2008 02087
 

Ungarn

Es besteht im vorliegenden Fall kein Zulässigkeitshindernisses nach § 83 Nr. 4 IRG, obwohl dem Verfolgten nach ungarischem Recht lebenslange Freiheitsstrafe droht. 

Nach § 83 Nr. 4 ist allerdings die Auslieferung nicht zulässig, wenn eine Überprüfung der Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe - die dem Verfolgten im Falle einer Verurteilung droht - auf Antrag oder von Amts wegen nicht spätestens nach 20 Jahren erfolgt.

Oberlandesgericht Köln: 
Beschluss vom 27.04.2009 - 6 AuslA 25/08 - 9/09 = BeckRS 2009 15717 

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