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Extradition Proceedings 


Extradition is the official process by which one nation or state requests and obtains from another nation or state the surrender of a suspected 

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Ekstradycja


Postepowanie ekstradycyjne (tymczasowe wydanie) jest postepowaniem, w którym osoba znajdujaca sie w danym kraju zostaje wydana krajowi

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экстрадиция 


Процедура выдачи (экстрадиция) — это формальное делопроизводство, согласно которому лицо должно быть выдано страной, в которой оно наход
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Peru
 

Die Auslieferung einer Verfolgten nach Peru, die vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der Terrororganisation "Leuchtender Pfad" durch die peruanischen Gerichte freigesprochen worden ist, ist wegen des Verbots der Doppelverfolgung ("ne bis in idem") unzulässig, wenn das freisprechende Urteil in einem rechtsstaatlichen Mindeststandards nicht genügenden Verfahren durch ein so genanntes "gesichtsloses Gericht" später (hier: im Jahre 1993) aufgehoben und die Fortsetzung des Verfahrens angeordnet wird.

OLG Köln: 
Beschluss vom 22.08.2008 - 6 Ausl. A 2/08 = BeckRS 2008 20489
 

Peru
 

Das OLG Stuttgart befürchtet bei den Haftbedingungen in Peru keinen Verstoß gegen vorauszusetzende Mindeststandards und begründet das u.a. mit einen schriftlichen Zusicherung des Präsidenten des Nationalen Instituts für Strafvollzug von Peru.
 
Das OLG Stuttgart sieht aber, dass die Auslieferung des Verfolgten unzulässig wäre, wenn die in Peru herrschenden Haftbedingungen nicht den völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandards für die Behandlung von Gefangenen entsprächen, wie sie sich aus Art. 3 EMRK in Verbindung mit dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe vom 26. 11. 1987 (vgl. Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., § 73 IRG Rn. 99a) sowie aus den "Standard Minimum Rules for the Treatment of Prisoners" (Resolutionen des UN-Wirtschafts- und Sozialrats vom 31. 07. 1957 und 13. 05. 1977; http://www.unhchr.ch) und den hierauf Bezug nehmenden "Basic Principles for the Treatment of Prisoners" (Resolution der UN-Generalversammlung vom 14. 12. 1990; http://www.un.org/documents) ergeben.

OLG Stuttgart, 
Beschluss vom 07.04.2006 - 3 Ausl. 23/04 = BeckRS 2006 05432


Peru

Die Auslieferung eines Verfolgten nach Peru ist unzulässig, da die Zustände und die Haftbedingungen in den peruanischen Gefängnissen oftmals nicht mit den internationalen Mindeststandards zu vereinbaren sind und Verstöße gegen die Menschenrechte darstellen. 

Oberlandesgericht Frankfurt a.M., 
Beschluss vom 24. Februar 1999 - 2 Ausl. I 17/95 = StV 1999, 264

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