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Albanien
Die Auslieferung an Albanien zur Strafvollstreckung aus
einem Abwesenheitsurteil ist im konkreten Fall
unzulässig.
Die Verurteilung des Verfolgten ist sowohl erst- als auch
zweitinstanzlich in seiner Abwesenheit erfolgt, ohne dass
die Wahrung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör
festgestellt werden kann. …
Die in dem Auslieferungsersuchen abgegebene Erklärung des
albanischen Staats, Art. 3 Abs. 1 des 2. ZP-EuAlÜbk zu
respektieren, ist keine ausreichende Zusicherung im Sinne
des Satzes 2 dieser Vorschrift.
Denn sie ist vor dem Hintergrund der im Ersuchen
dargestellten Rechtslage nach der albanischen
Strafprozessordnung erfolgt ….. .
Oberlandesgericht
Koblenz,
Beschluss vom 06.09.2007 - (1) Ausl. - III - 1/06
BeckRS 2008 00263
Albanien
Die Tatsache, dass die albanischen Behörden keine
belastbare Zusicherung des Rechts auf ein neues Verfahren
abgeben, steht der Auslieferung eines Verfolgten nach
Albanien zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils
entgegen, wenn es sich nicht um einen sog.
"Fluchtfall" handelt.
Oberlandesgericht
Köln,
Beschluss vom 19.12.2008 - 6 AuslA 95/08 - 80 = BeckRS 2009
21872
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