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Wiederaufnahmeantrag
Auch wenn § 33 II IRG keinen Anspruch auf
Wiederaufnahme eines Verfahrens über die Zulässigkeit
einer Auslieferung gibt, so hat ein Betroffener gleichwohl
vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine
Auslieferungsentscheidung zunächst die Entscheidung des OLG
über den Wiederaufnahmeantrag abzuwarten.
BVerfG,
Beschluss vom 29. Oktober 1990 - 2 BvR 303/89 = NJW 1991,
1671
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