|
|
|
|
Vorübergehende
Auslieferung
Eine vorübergehende Auslieferung (§ 37 IRG, Art. 19 II
EuAlÜbk) stellt sich als Modalität des
Auslieferungsvollzugs dar; sie setzt demnach die Erfüllung
aller Zulässigkeits- und Bewilligungsanforderungen der
Auslieferung voraus.
OLG
Karlsruhe, Beschluss vom 12. November 1996 - 1 AK 44/96 =
Die Justiz 1997, 183
|
|
|