Verfolgungshindernis
- Strafklageverbrauch
Eine
allgemeine Regel des Völkerrechts des Inhalts, dass eine
Person wegen desselben Lebenssachverhalts, dessentwegen sie
bereits in einem dritten Staat zu Freiheitsentzug verurteilt
wurde, in einem anderen Staat nicht neuerlich angeklagt oder
verurteilt werden darf, besteht jedenfalls derzeit noch
nicht (BVerfGE 75, 1; BVerfG -K- vom 09. 7. 1997 -2 BvR
3028/95-; OLG Bamberg StV 1997,649; Schomburg/Lagodny
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., Einl.
Rn. 73; Schomburg NJW 1995,1931, 1933). Ein solches Verbot
kann sich aus bilateralen oder multilateralen Abkommen
ergeben, die den oben dargestellten Grundsätzen entgegen
eine weitere Verfolgung der Tat ausschließen.
OLG
Stuttgart vom 16.08.2004, 3 Ausl 59/04
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