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Vereinfachte
Auslieferung
1. Die Prüfung und Entscheidung über eine wirksame
Einverständniserklärung des Verfolgten mit einer
vereinfachten Auslieferung und über die daraus
resultierende Entbehrlichkeit einer gerichtlichen
Zulässigkeitsentscheidung obliegt dem zuständigen
Oberlandesgericht.
2. Bei mangelndem Einverständnis bzw. Zweifeln an der
Wirksamkeit ist eine gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung
herbeizuführen und zu treffen.
OLG
Karlsruhe, Beschluss vom 23. Juni 1997 - 1 AK 18/97 = Die
Justiz 1997, 533
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