Strafklageverbrauch
Die vorläufige Einstellung des Ermittlungsverfahrens
durch die Staatsanwaltschaft gemäß § 154 Abs. 1 StPO
führt zu keinem endgültigen Strafklageverbrauch und damit
zu keinem Verfolgungshindernis gemäß Art. 54 SDÜ.
OLG
Nürnberg: Beschluss vom 23.06.2009 - 1 OLG Ausl 130/07
Strafklageverbrauch
Die vorläufige Einstellung des Ermittlungsverfahrens
durch die Staatsanwaltschaft gemäß § 154 Abs. 1 StPO
führt zu keinem endgültigen Strafklageverbrauch und damit
zu keinem Verfolgungshindernis gemäß Art. 54 SDÜ.
OLG
Nürnberg: Beschluss vom 23.06.2009 - 1 OLG Ausl 130/07
Strafklageverbrauch
- Verfolgungshindernis
Eine allgemeine Regel des Völkerrechts des Inhalts,
dass eine Person wegen desselben Lebenssachverhalts,
dessentwegen sie bereits in einem dritten Staat zu
Freiheitsentzug verurteilt wurde, in einem anderen Staat
nicht neuerlich angeklagt oder verurteilt werden darf,
besteht jedenfalls derzeit noch nicht (BVerfGE 75, 1; BVerfG
-K- vom 09. 7. 1997 -2 BvR 3028/95-; OLG Bamberg StV
1997,649; Schomburg/Lagodny Internationale Rechtshilfe in
Strafsachen, 3. Aufl., Einl. Rn. 73; Schomburg NJW
1995,1931, 1933). Ein solches Verbot kann sich aus
bilateralen oder multilateralen Abkommen ergeben, die den
oben dargestellten Grundsätzen entgegen eine weitere
Verfolgung der Tat ausschließen.
OLG
Stuttgart vom 16.08.2004, 3 Ausl 116/04
Strafklageverbrauch
Der EuGH behandelt nach Vorlagen des OLG Köln
(C-187/01) (NStZ 2001, 558) und der Rechtbank van Eerste
Aanleg Veurne (C-385/01) zwei Ausgangsverfahren. In dem
ersten war gegen G. in den Niederlanden wegen
Betäubungsmitteln ermittelt worden und dieses Verfahren von
der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung eines Geldbetrags
eingestellt worden. In dem zweiten belgischen Ausgangsfall
war ein Verfahren der deutschen Staatsanwaltschaft gegen
Herrn B. wegen Körperverletzung gegen Zahlung eines
Geldbetrags eingestellt worden. In den beiden Fällen sind
dieselben Vergehen nunmehr Gegenstand deutscher und
belgischer Gerichtsverfahren. Der EuGH (Plenum) erklärt
dies wegen Verstoßes gegen Art. 54 SDÜ für unzulässig,
da er die staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen als vom
Begriff "rechtskräftig abgeurteilt" erfasst
ansieht.
EuGH,
Urteil vom 11. 2. 2003 - verb. Rs. C-187/01 u. C-385/01
Hüseyin Gözütok [C-187/01] u. Klaus Brügge [C-385/01]
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