Spezialität
Der Grundsatz der Spezialität schließt eine
Verurteilung unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt
nicht aus, sofern ihm derselbe Sachverhalt zugrunde liegt
und der zusätzlich herangezogene Straftatbestand ebenfalls
auslieferungsfähig ist.
BGH,
Urteil vom 28. Mai 1986 - 3 StR 177/86 = NStZ 1986 557
Spezialität
Der das Auslieferungsrecht beherrschende Grundsatz der
Spezialität verbietet es, eine mangels Zustimmung der
ausländischen Behörden nicht vollstreckbare Strafe in eine
Gesamtstrafe einzubeziehen.
BGH,
Beschluss vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97 = NStZ 1998,
149
Spezialität
1. Bei eingeschränkter Auslieferungsbewilligung des
ersuchten ausländischen Staates zur Strafvollstreckung
besteht ein partielles Vollstreckungshindernis, dessen
Umfang durch eine fiktive gerichtliche
Bemessungsentscheidung unter Ausklammerung des nicht
berücksichtigungsfähigen Strafanteils zu konkretisieren
ist.
2. Zu dieser Entscheidung ist das Gericht des ersten
Rechtszuges berufen.
3. Nach Wegfall der Spezialitätsbindung bedarf es keiner
(erneuten) Gesamtstrafenbildung.
OLG
Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 1999 - 1 AR 34/99 = NStZ
1999, 639
Spezialität
1. Bei eingeschränkter Auslieferungsbewilligung des
ersuchten ausländischen Staates zur Strafvollstreckung
besteht ein partielles Vollstreckungshindernis, dessen
Umfang durch eine fiktive gerichtliche
Bemessungsentscheidung unter Ausklammerung des nicht
berücksichtigungsfähigen Strafanteils zu konkretisieren
ist.
2. Nach Wegfall der Spezialitätsbindung bedarf es keiner
(erneuten) Gesamtstrafenbildung.
OLG
Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 1999 - 1 AR 34/99 = StV
2000, 378
Spezialität
Die Bildung einer Einheitsjugendstrafe unter
Einbeziehung der Verurteilung wegen einer Tat, auf die sich
die Auslieferungsbewilligung nicht erstreckt, verletzt den
Grundsatz der Spezialität, der als Verfolgungshindernis
jeglicher gerichtlichen Verfolgungshandlung entgegensteht.
BGH,
Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 249/81 = NStZ 1981,
483
Spezialität
Hat ein Verfolgter den ersuchenden Staat verlassen und
kehrt er -auch schon vor Ablauf der sog. Schonfrist aus Art.
14 EuAuslÜbk - dorthin freiwillig zurück, entfällt eine
gegebenenfalls bestehende Spezialitätsbindung, die einer
Strafvollstreckung in dem ersuchenden Staat entgegenstehen
könnte.
OLG
Hamm, Beschluss vom 10. Mai 1999 - 2 Ws 142 u. 151/99 =
wistra 1999, 359
Spezialität
Nach Überstellung des Verfolgten steht dem Erlass und
Vollzug eines Sicherungshaftbefehls in einer nicht von der
Auslieferungsbewilligung umfassten Sache die
Spezialitätsbindung des Art. 14 EuAlÜbk entgegen.
OLG
Karlsruhe, Beschluss vom 08. Januar 1992 - 1 Ws 236/91 = NJW
1992, 3115
Spezialität
Der Spezialitätsgrundsatz schließt nicht aus,
Umstände, die eine Straftat darstellen, auf die sich die
Auslieferung nicht erstreckt, bei der Überzeugungsbildung
hinsichtlich der Auslieferungstat als Indiz zu
berücksichtigen.
BGH,
Urteil vom 15. April 1987 - 2 StR 697/86 = NStZ 1987, 417
Spezialität
Die Auslieferung eines Verfolgten, der wegen einer
kriminellen Tat zur Verantwortung gezogen werden soll, an
einen Staat, der den Grundsatz der Spezialität wahrt, kann
nicht daran scheitern, dass der Verfolgte zur Verhinderung
seiner Auslieferung den um Auslieferung ersuchenden Staat
öffentlich beschimpft und diskriminiert.
OLG
Koblenz, Beschluss vom 28. Februar 1984 - 1 Ausl. 2/83 = NJW
1984, 1314
Spezialität
Erfolgt eine Auslieferung aufgrund einer nach
Ausschreibung im Schengener Informationssystem erfolgten
Festnahme und/oder nach festgestelltem Verzicht auf den
Spezialitätsschutz durch den Auszuliefernden, ist bei
Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte ohne weiteres davon
auszugehen, dass sich die Auslieferung auf die in der
Ausschreibung bezeichnete Tat ohne jede Einschränkung durch
den ersuchten Staat bezieht.
BGH,
Urteil vom 26. Oktober 1999 - 1 StR 109/99 = NStZ 2000, 39
Spezialität
Erklärt sich der Beschuldigte mit seiner Auslieferung
aus den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland
aufgrund eines verkürzten Auslieferungsverfahrens
einverstanden, so verzichtet er auf die in Art. 14 I
EuAlÜbk enthaltene Verfolgungsbeschränkung mit der Folge,
dass er auch wegen anderer Handlungen, derentwegen er nicht
ausgeliefert worden ist, ohne Zustimmung der Niederlande im
Inland verfolgt werden darf.
OLG
Düsseldorf, Beschluss vom 29. September 1994 - 1 Ws 660 -
662/94 = wistra 1995, 80
Spezialität
Die Auslieferung eines Ausländers, der ein in der
Bundesrepublik Deutschland anerkannter Asylbewerber ist, ist
jedenfalls dann unzulässig, wenn zu befürchten ist, dass
im ersuchenden Staat der Grundsatz der Spezialität im
Ergebnis nicht ausreichend beachtet werden wird.
OLG
Bamberg, Beschluss vom 06. Mai 1997 - 5 Ausl. Reg 4/93 = StV
1997, 649
Spezialität
Eine gegenüber dem Senat in einem
Auslieferungsverfahren gemäß § 30 I S.1 IRG abgegebene
ausdrückliche Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft der
Russischen Föderation, gegen den Verfolgten werde nicht
(mehr) wegen der Beteiligung an politisch motivierten
Auftragsmorden ermittelt und es gebe keine Grundlage dafür,
ihn strafrechtlich für Verbrechen zu belangen, für die die
Todesstrafe vorgesehen sei, stellt im Falle des auf
Zeitungsartikel und Aktenvermerke gestützten Vortrags eines
Verfolgten, der dem Auslieferungsverfahren zugrunde liegende
Tatvorwurf der Untreue bzw. Unterschlagung sei nur
vorgeschoben, um seiner habhaft zu werden, in Wirklichkeit
werde er von den russischen Behörden als Organisator von
bestellten politischen Morden angesehen, eine
völkerrechtlich verbindliche und ausreichende zusätzliche
Zusicherung der Einhaltung des Grundsatzes der Spezialität
dar, insbesondere wenn nach Auskünften des Auswärtigen
Amtes und des Bundesministeriums der Justiz sowie nach den
eigenen Erfahrungen des Senats im Auslieferungsverkehr mit
Russland keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die
Russische Föderation ihre Verpflichtungen aus dem
Europäischen Auslieferungsübereinkommen nicht einhält.
OLG
Celle, Beschluss vom 09. März 2001 - 3 ARs 1/00 = NStZ
2001, 447
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