Spezialität
- Widerruf der Strafaussetzung
Der Grundsatz der Spezialität hindert nur die
Strafvollstreckung, nicht aber den Widerruf der
Strafaussetzung in einer Sache, auf die sich die
Auslieferung nicht bezieht.
OLG
Zweibrücken, Beschluss vom 25. Februar 1991 - 1 Ws
641-642/90 = NStZ 1991, 497
Spezialität
- Widerruf der Strafaussetzung
1. Der auslieferungsrechtliche Grundsatz der
Spezialität hindert nicht den Widerruf einer dem
Eingelieferten vor Übergabe durch den ersuchten Staat
gewährten Strafaussetzung wegen einer Tat, die nicht
Gegenstand der Auslieferungsbewilligung ist.
2. Dagegen darf die Strafe nach rechtskräftigem Widerruf
der Strafaussetzung ohne Zustimmung des ersuchten Staates
nicht vollstreckt werden.
OLG
Stuttgart, Beschluss vom 09. Mai 1983 - 3 Ws 51/83 = NJW
1983, 1987
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