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Schuldverdachtsprüfung
Die Einstellung des staatsanwaltlichen
Ermittlungsverfahrens wegen der dem Auslieferungsersuchen
zugrunde liegenden Tat mangels hinreichenden Tatverdachts
(§170 II StPO) begründet zwar unter dem Gesichtspunkt des
Grundsatzes ne bis in idem gegenüber einem
US-amerikanischen Auslieferungsbegehren kein
Auslieferungshindernis. Sie eröffnet indes als
"besonderer Umstand" i.S. des § 10 II IRG die
Schuldverdachtsprüfung im Auslieferungsverfahren. Ihre
auslieferungsvertragliche Grundlage findet diese Prüfung in
Art. 14 IIIa des deutsch-US-amerikanischen
Auslieferungsvertrages.
OLG
Karlsruhe, Beschluss vom 15. Januar 1990 - 1 AK 26/89 = NStZ
1990, 241
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