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Politische
Verfolgung
Das in Art. 3 Abs. 2 EuAlÜbk niedergelegte
Auslieferungshindernis der politischen Verfolgung knüpft an
asylerhebliche Merkmale an. Es ist im
Zulässigkeitsverfahren insbesondere dann zu prüfen, wenn
das Auslieferungsersuchen einer Ahndung staatsfeindlicher
Aktivitäten durch die Anwendung von Staatsschutzdelikten
(hier: Art. 146/1 TStGB) dient, deren Unrechtsgehalt
ausschließlich oder ganz überwiegend durch den Angriff auf
das politische Rechtsgut geprägt ist.
OLG
Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2005, 4 Ausl (A) 43/03 -
210/05 III
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