Kinderversorgung
Art. 6 I GG bzw. Art. 8 EMRK steht einer Auslieferung
grundsätzlich nicht entgegen. Im Einzelfall kann jedoch die
erforderliche Versorgung von Kleinkindern eine Auslieferung
unzulässig machen.
OLG
Hamm: Beschluss vom 21.12.2006 - (2) 4 Ausl A 25-06 (313/06)
Krankheit
des Kindes
Eine Auslieferung ist wegen Verstoßes gegen das sich
aus Art. 8 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten vom 04.11.1950 i.d.F. vom 17.05.2002 (MRK)
ergebende Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
dann unzulässig, wenn die Auslieferung einer Mutter zu
einem erneuten Ausbruch einer lebensbedrohlichen Erkrankung
ihres Kindes führen könnte.
OLG
Karlsruhe: Urteil vom 14.02.2005 - 1 AK 23/04
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