Jugoslawien
Es bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen die
Wirksamkeit des deutsch-jugoslawischen
Auslieferungsvertrages und dessen Anwendbarkeit auf
Auslieferungsersuchen der Republiken Serbien und Montenegro.
OLG
Düsseldorf, Beschluss vom 09. Dezember 1993 - 4 Ausl (A)
325/93-132/93 III = MDR 1994, 504
Jugoslawien
Droht einem Verfolgten in Kroatien wegen seiner -
serbischen - Volkszugehörigkeit und damit wegen eines auch
asylerheblichen Merkmals i.S.d. Art. 16 II 2 GG die
erhebliche Gefahr einer Erschwerung seiner Lage, ist darin
ein aus der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
ableitbares Auslieferungshindernis zu sehen, das zu beachten
der deutsch-jugoslawische Auslieferungsvertrag in seinem
Art. 6 I erlaubt.
OLG
Stuttgart, Beschluss vom 08. März 1993 - 3 Ausl. 26/91 =
MDR 1993, 897
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