in dubio
pro reo
Lässt sich trotz der ernstlichen Bemühungen eines
Staates zur Eindämmung einer tatsächlichen Folterpraxis
nicht abschließend und verlässlich beurteilen, ob
ein-geleitete Reformen Wirkung zeigen und scheiden weitere
Aufklärungsmöglichkeiten aus, so gehen Zweifel am Bestehen
der tatsächlichen Voraussetzungen eines
Auslieferungshindernisses zugunsten des Verfolgten
(Anschluss an KG StV 1996, 103).
OLG
Karlsruhe, Beschluss vom 27. 5. 2004 - 1 AK 40/03
in dubio
pro reo
Eine Auslieferung ist unzulässig, wenn begründete
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Verfolgten im
ersuchenden Staat die Gefahr droht, dort gefoltert oder in
anderer Weise menschenrechtswidrig behandelt zu werden,
mithin für den Verfolgten ein echtes Risiko unmenschlicher
und erniedrigender Behandlung oder Bestrafung besteht.
Lässt sich trotz der ernstlichen Bemühungen eines Staates
zur Eindämmung einer tatsächlichen Folterpraxis nicht
abschließend und verlässlich beurteilen, ob eingeleitete
Reformen Wirkung zeigen und scheiden weitere
Aufklärungsmöglichkeiten aus, so gehen Zweifel am Bestehen
der tatsächlichen Voraussetzungen eines
Auslieferungshindernisses zugunsten des Verfolgten
(Anschluss an KG StV 1996, 103).
OLG
Karlsruhe 1 AK 40/03 vom 27.05.2004
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