Haft -
Zulässigkeit
Für die Anordnung der Haft zur Durchführung der
Auslieferung nach § 34 IRG ist als ungeschriebene
Zulässigkeitsvoraussetzung erforderlich, dass die
bewilligte Auslieferung alsbald und unmittelbar bevorsteht.
OLG
Hamm, Beschluss vom 14 Februar 1997 - 4 Ausl. 89/94 = StV
1997, 369
Haft -
Zulässigkeit
Die Anordnung der vorläufigen Auslieferungshaft setzt
im Geltungsbereich des EuAlÜbk voraus, dass das
ausländische Festnahmeersuchen eine konkrete Umschreibung
des dem Verfolgten vorgeworfenen Verhaltens enthält; die
bloße Bezeichnung des gesetzlichen Straftatbestandes
genügt nicht.
OLG
Düsseldorf, Urteil vom 04.02.2003 - 4 Ausl (A) 1/03-49/03
III = NStZ-RR 2003, 151 L
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