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Härtefall
Bei der Frage, ob eine Auslieferung wegen Vorliegens
einer unerträglichen Härte unzulässig ist, ist nicht nur
auf die Höhe der verhängten Strafe abzustellen, sondern im
Rahmen einer Gesamtwürdigung sind auch andere Umstände zu
berücksichtigen, wozu insbesondere die Haftbedingungen im
ersuchenden Staat, eine besondere Haftempfindlichkeit und
familiäre Aspekte gehören.
OLG
Karlsruhe: Beschluss vom 10.08.2006 - 1 AK 1/06
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