Griechenland
Die Voraussetzungen für eine vorläufige
Auslieferungshaft liegen nicht vor, wenn die Auslieferung
von vornherein unzulässig erscheint. Dies kommt im Falle
eines Abwesenheitsurteils in Griechenland in Betracht.
OLG
Stuttgart, Beschluss vom 07. Mai 1998 - 3 Ausl. 17/98 = StV
1999, 263
Griechenland
1. Auch wenn in Griechenland der Handel mit Drogen im
Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland mit lebenslanger
Haft bestraft werden kann, ist dieses mit den unabdingbaren
Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung der
Bundesrepublik vereinbar und stellt kein
Auslieferungshindernis dar.
2. Der Kernbereich des Rechtsstaatsprinzips ist nicht schon
dann betroffen, wenn eine Strafe, die dem Verfolgten im
ersuchenden Staat erwartet, unter Anlegung der Maßstäbe
der deutschen Rechtsordnung von maß- und sinnvollen Strafen
als zu hart angesehen wird.
BVerfG,
Beschluss vom 04. März 1994 - 2 BvR 2037/93 = NJW 1994,
2884
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