Formerfordernisse
der Auslieferungsunterlagen
Voraussetzung der Anordnung der vorläufigen
Auslieferungshaft ist die Mitteilung der Art und rechtlichen
Würdigung der strafbaren Handlung sowie die Beschreibung
der Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde,
einschließlich der Zeit, des Ortes und der Art der
Täterschaft. Danach müssen die dem Verfolgten
vorgeworfenen strafbaren Handlungen und Verhaltensweisen,
die einen bestimmten Straftatbestand erfüllen sollen, in
dem ausländischen Festnahme- oder Auslieferungsersuchen so
konkret und umfassend dargestellt sein, dass eine
zweifelsfreie Subsumtion unter die Strafvorschrift
ermöglicht wird. Fehlt es daran, ist die Anordnung der
vorläufigen Auslieferungshaft abzulehnen.
OLG
Kiel, Beschluss vom 30. März 2001 - 1 Ausl. (A) = StV 2001,
525
Formerfordernisse
der Auslieferungsunterlagen
Werden Auslieferungsunterlagen in telekopierter Form von
der Staatsanwaltschaft dem Oberlandesgericht vorgelegt,
müssen diese, um die Wahrung der 40-Tage-Frist zu
garantieren, zum einen vorwiegend in deutscher Sprache sein
und zum anderen in lesbarer Form übermittelt werden.
OLG
Düsseldorf, Beschluss vom 05. August 1988 - 4 Ausl (A)
144/88-62/88 III = StV 1989, 27
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