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Alibi
Auch bei Auslieferungsersuchen auf Grund eines Europäischen
Haftbefehls ist die Durchführung einer Tatverdachtsprüfung
bei Vorliegen besonderer Umstände veranlasst. Dies ist der
Fall, wenn sich das vom Verfolgten vorgebrachte Alibi auf
Grund glaubwürdiger Zeugenaussagen derart verdichtet hat,
dass er die im vorgeworfene Tat nicht begangen haben kann.
OLG
Karlsruhe: Beschluss vom 18.06.2007 - 1 AK 72/06 = StV 2007,
650
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