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Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Strafvollstreckung im EU-Heimatstaat - nicht unbedingt
Celle – 22.12. 2016 - Das OLG Celle (Beschl. v. 22.12.2016 - 1 AR (Ausl) 59/16 hat eine Übertragung der Vollstreckung einer in Deutschland verhängten Freiheitsstrafe an einen anderen EU-Staat für unzulässig erklärt, weil dem Verurteilten in dem anderen EU-Staat Haftbedingungen drohten, die menschenrechtlichen Mindeststandards nicht genügen.
Auslieferung nach Polen - Europäischer Haftbefehl - Bundesverfassungsgericht gibt unserem Eilantrag statt.
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut einem Eilantrag stattgegeben, den wir gegen die Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an Polen gestellt haben (2 BvR 468/16 Beschluss vom 9. März 2016). Angegriffen haben wir eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin, das vorher die Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls voreilig für zulässig erklärt hatte.
Die Frage nach dem Auslieferungsabkommen
Düsseldorf - 19. Oktober 2016 - Bei meiner Arbeit wurde ich zuletzt heute gefragt, ob Deutschland ein Auslieferungsabkommen mit einem bestimmten Land hat, heute waren es die USA. Deshalb habe ich mich spontan entschlossen, die oft gestellte Frage nach dem Auslieferungsabkommen hier allgemein zu beantworten.
Ganz kurzfristig nicht liquide - Der Europäische Haftbefehl
Wenn der Strafrichter oder ein Strafgericht einen nationalen Haftbefehl erläßt, wird der im Inland vollstreckt, sozusagen unmittelbar und ohne dass dem eine weitere justizielle Entscheidung vorausgehen muß.
Weit weniger direkt wirkt ein Europäischer Haftbefehl aus einem Mitgliedstaat, den in Deutschland erst ein Oberlandesgericht in einem gesetzlich geregelten Verfahren in einen - zumindest vorläufigen (§ 16 IRG) - Auslieferungshaftbefehl umsetzen muß.
Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet im zweiten Anlauf gegen die Auslieferung nach Belgien
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf