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Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Die COVID-19-Pandemie verzögert die Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls und führt nach OLG Karlsruhe zur Aussetzung von Überstellungsfristen und zur Fortdauer der Auslieferungshaft.
Kammergericht (KG) liefert nach Polen aus. Rechtsanwalt: Berliner KG hat keine entscheidenden Bedenken gegen das polnische Justizsystem. Zu prüfen wäre auch die individuelle Betroffenheit des Verfolgten. Auslieferung einer Verfolgten an Polen zum Zwecke der Strafverfolgung für zulässig erklärt.
England verliert den Europäischen Haftbefehl - deutsche Staatsangehörige werden nach einem Brexit nicht mehr ausgeliefert
Europäische Kommission leitet wegen der dortigen Rechtsreformen zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein, Richter in Europa skeptisch bei Auslieferung nach Polen
Deutschland kann ein ausländisches Strafurteil aus eigener Initiative hier vollstrecken. Die Vollstreckbarkeit wird im „Exequaturverfahren“ streng geprüft. Bundesverfassungsgericht mahnt bestmögliche Sachaufklärung im Exequaturverfahren an.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf