Haftbedingungen in der Ukraine unter verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards

31. May 2020

Das OLG Oldenburg (Beschl. v. 27.05.2020 – 1 Ausl 29/18) hat im Fall Alexander Onischenko die Auslieferung an die Ukraine wegen schlechter Haftbedingungen in der Ukraine abgelehnt. Danach ist die Auslieferung an die Ukraine unzulässig, weil in der Ukraine Hafträume überbelegt und in einem sehr schlechten Zustand sind und die Haftbedingungen verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards nicht genügen.

Der Fall hat viel Aufsehen erregt. Die Presse berichtete, der ukrainische Oligarch Alexander Onischenko sei Ende November vergangenen Jahres in Achim festgenommen worden und sei jetzt aus der Auslieferungshaft in Niedersachsen freigelassen worden. Er strebe eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland an.

Es war während des Auslieferungsverfahrens auch die Rede davon, dass die StrafverfolgungOnischenko`s in der Ukraine aus politischen Motiven erfolgt. Das OLG Oldenburg (Beschl. v. 27.05.2020 – 1 Ausl 29/18) hat sich aber zentral mit den schlechten Haftbedingungen in der Ukraine befasst und konkrete Zusicherungen zu den Haftbedingungen eingefordert. Die ukrainischen Behörden hatten jedoch nur allgemeine Angaben zur Unterbringung in der fraglichen Untersuchungshaftanstalt gemacht und pauschal mitgeteilt, die internationalen Standards würden eingehalten. Diese Zusicherung hielt das OLG Oldenburg nicht für ausreichend.

 


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