News

Seit zwanzig Jahren vertreten wir Mandanten in internationalen Strafverfahren und Auslieferungsverfahren. Wir haben in zwei Jahrzehnten Kompetenz und Erfahrung erworben. Wir berichten aktuelle Entwicklungen zu internationalen Strafverfahren, zum Europäischen Haftbefehl und zu Auslieferungsverfahren in den "NEWS".


1. November 2016

Auslieferung nach Polen - Europäischer Haftbefehl - Bundesverfassungsgericht gibt unserem Eilantrag statt

Auslieferung nach Polen - Europäischer Haftbefehl - Bundesverfassungsgericht gibt unserem Eilantrag statt.
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut einem Eilantrag stattgegeben, den wir gegen die Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an Polen gestellt haben (2 BvR 468/16 Beschluss vom 9. März 2016). Angegriffen haben wir eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin, das vorher die Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls voreilig für zulässig erklärt hatte.


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19. Oktober 2016

Auslieferungsabkommen

Die Frage nach dem Auslieferungsabkommen

Düsseldorf - 19. Oktober 2016 - Bei meiner Arbeit wurde ich zuletzt heute gefragt, ob Deutschland ein Auslieferungsabkommen mit einem bestimmten Land hat, heute waren es die  USA. Deshalb habe ich mich spontan entschlossen, die oft gestellte Frage nach dem Auslieferungsabkommen hier allgemein zu beantworten.


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3. Februar 2016

Ganz kurzfristig nicht liquide - Der Europäische Haftbefehl

Ganz kurzfristig nicht liquide - Der Europäische Haftbefehl
Wenn der Strafrichter oder ein Strafgericht einen nationalen Haftbefehl erläßt, wird der im Inland vollstreckt, sozusagen unmittelbar und ohne dass dem eine weitere justizielle Entscheidung vorausgehen muß.
Weit weniger direkt wirkt ein Europäischer Haftbefehl aus einem Mitgliedstaat, den in Deutschland erst ein Oberlandesgericht in einem gesetzlich geregelten Verfahren in einen - zumindest vorläufigen (§ 16 IRG) - Auslieferungshaftbefehl umsetzen muß. 


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30. November 2015

Keine Auslieferung an Belgien

Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet im zweiten Anlauf gegen die Auslieferung nach Belgien


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16. November 2015

EU-Haftbefehl - Verbot der Doppelbestrafung


Nach § 83 Nr. 1 IRG ist im Einzugsbereich des EU-Haftbefehls die Auslieferung nicht zulässig, wenn der Verfolgte wegen derselben Tat bereits von einem anderen Mitgliedstaat rechtskräftig abgeurteilt worden ist.


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