News

Seit zwanzig Jahren vertreten wir Mandanten in internationalen Strafverfahren und Auslieferungsverfahren. Wir haben in zwei Jahrzehnten Kompetenz und Erfahrung erworben. Wir berichten aktuelle Entwicklungen zu internationalen Strafverfahren, zum Europäischen Haftbefehl und zu Auslieferungsverfahren in den "NEWS".


7. Januar 2017

EU Haftbefehl aus Rumänien

Auslieferung an Rumänien für zulässig erklärt

Hamburg - 03.01.2017 - Das OLG Hamburg (Beschl. v. 03.01.2017 - Ausl 81/16) hat eine Auslieferung an Rümänien trotz der bekannt schlechten Haftbedingungen für zulässig erklärt.


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1. Januar 2017

OLG Karlsruhe stoppt Auslieferung nach Italien

OLG Karlsruhe stoppt Auslieferung nach Italien
Der Verfolgte wurde im Europäischen Haftbefehl als führendes Mitglied "capo locale" der Mafia-Vereinigung 'Ndrangheta locale V." geschildert. Trotzdem scheiterte die italienische Strafjustiz in Karlsruhe mit ihrem Auslieferungsersuchen, nämlich an den erhöhten Anforderungen des Europäischen Haftbefehls. Die in einem Europäischen Haftbefehl erforderliche genaue Beschreibung und Konkretisierung des Tatvorwurfs gelang den italienischen Strafverfolgern nicht.


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28. Dezember 2016

Alibi kann vor Auslieferung retten

Keine Tatverdachtsprüfung im innerstaatlichen Auslieferungsverfahren, aber ein stichfestes Alibi kann helfen.


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27. Dezember 2016

Strafvollstreckung im EU-Heimatland nicht unbedingt

Strafvollstreckung im EU-Heimatstaat - nicht unbedingt

Celle – 22.12. 2016 - Das OLG Celle (Beschl. v. 22.12.2016 - 1 AR (Ausl) 59/16 hat eine Übertragung der Vollstreckung einer in Deutschland verhängten Freiheitsstrafe an einen anderen EU-Staat für unzulässig erklärt, weil dem Verurteilten in dem anderen EU-Staat Haftbedingungen drohten, die menschenrechtlichen Mindeststandards nicht genügen.


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1. November 2016

Auslieferung nach Polen - Europäischer Haftbefehl - Bundesverfassungsgericht gibt unserem Eilantrag statt

Auslieferung nach Polen - Europäischer Haftbefehl - Bundesverfassungsgericht gibt unserem Eilantrag statt.
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut einem Eilantrag stattgegeben, den wir gegen die Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an Polen gestellt haben (2 BvR 468/16 Beschluss vom 9. März 2016). Angegriffen haben wir eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin, das vorher die Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls voreilig für zulässig erklärt hatte.


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