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Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Seit zwanzig Jahren vertreten wir Mandanten in internationalen Strafverfahren und Auslieferungsverfahren. Wir haben in zwei Jahrzehnten Kompetenz und Erfahrung erworben. Wir berichten aktuelle Entwicklungen zu internationalen Strafverfahren, zum Europäischen Haftbefehl und zu Auslieferungsverfahren in den "NEWS".
Strafvollstreckung im EU-Heimatstaat
Köln - 18.01.2017 - Das OLG Köln (Beschl. v. 18.01.2017 - 6 AuslE 7/17) hat das Recht auf Strafvollstreckung im EU-Heimatstaat bekräftigt und eine anders lautende Verfügung des Leitenden Oberstaatsanwaltes in A. aufgehoben.
Auslieferung an Rumänien für zulässig erklärt
Hamburg - 03.01.2017 - Das OLG Hamburg (Beschl. v. 03.01.2017 - Ausl 81/16) hat eine Auslieferung an Rümänien trotz der bekannt schlechten Haftbedingungen für zulässig erklärt.
OLG Karlsruhe stoppt Auslieferung nach Italien
Der Verfolgte wurde im Europäischen Haftbefehl als führendes Mitglied "capo locale" der Mafia-Vereinigung 'Ndrangheta locale V." geschildert. Trotzdem scheiterte die italienische Strafjustiz in Karlsruhe mit ihrem Auslieferungsersuchen, nämlich an den erhöhten Anforderungen des Europäischen Haftbefehls. Die in einem Europäischen Haftbefehl erforderliche genaue Beschreibung und Konkretisierung des Tatvorwurfs gelang den italienischen Strafverfolgern nicht.
Keine Tatverdachtsprüfung im innerstaatlichen Auslieferungsverfahren, aber ein stichfestes Alibi kann helfen.
Strafvollstreckung im EU-Heimatstaat - nicht unbedingt
Celle – 22.12. 2016 - Das OLG Celle (Beschl. v. 22.12.2016 - 1 AR (Ausl) 59/16 hat eine Übertragung der Vollstreckung einer in Deutschland verhängten Freiheitsstrafe an einen anderen EU-Staat für unzulässig erklärt, weil dem Verurteilten in dem anderen EU-Staat Haftbedingungen drohten, die menschenrechtlichen Mindeststandards nicht genügen.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf