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Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Seit zwanzig Jahren vertreten wir Mandanten in internationalen Strafverfahren und Auslieferungsverfahren. Wir haben in zwei Jahrzehnten Kompetenz und Erfahrung erworben. Wir berichten aktuelle Entwicklungen zu internationalen Strafverfahren, zum Europäischen Haftbefehl und zu Auslieferungsverfahren in den "NEWS".
Grundsatz der Spezialität - Zusicherungen der USA zu den verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards gemäß Art. 25 GG sollen nach Bundesverfassungsgericht die entscheidenden Bedenken ausräumen.
Auslieferungsersuchen aus der Türkei. Griechenland erklärt die Auslieferung der acht türkischen Soldaten für unzulässig, die nach dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 im Hubschrauber dorthin geflohen sind und Asyl beantragt haben.
Der „SPIEGEL“ berichtet unter Berufung auf den NDR, dass hunderte Deutsche auf einer Fahndungsliste des syrischen Regimes stehen sollen, darunter viele Journalisten.
Türkei: Kammergericht lehnt Auslieferungshaft ab
Berlin - 17.01.2017 – Das Kammergericht in Berlin (Beschl. v. 17.01.2017 - (4) 151 AuslA 11/16 (10/17) hat einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf Anordnung der Auslieferungshaft abgelehnt und angeordnet, dass der Verfolgte sofort aus der Haft zu entlassen ist.
Strafvollstreckung im EU-Heimatstaat
Köln - 18.01.2017 - Das OLG Köln (Beschl. v. 18.01.2017 - 6 AuslE 7/17) hat das Recht auf Strafvollstreckung im EU-Heimatstaat bekräftigt und eine anders lautende Verfügung des Leitenden Oberstaatsanwaltes in A. aufgehoben.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf