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Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Seit zwanzig Jahren vertreten wir Mandanten in internationalen Strafverfahren und Auslieferungsverfahren. Wir haben in zwei Jahrzehnten Kompetenz und Erfahrung erworben. Wir berichten aktuelle Entwicklungen zu internationalen Strafverfahren, zum Europäischen Haftbefehl und zu Auslieferungsverfahren in den "NEWS".
... zur Pflicht der Oberlandesgerichte, auch im vereinfachten Verfahren die Haftbedingungen im Zielstaat Rumänien zu prüfen, ggfs. auch aufgrund eigener Vorkenntnisse
Vorabbewilligungsentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin an den wichtigen Stellen fehlerhaft - Berliner Kammergericht verschärft die Anforderungen
Rechtsanwalt sieht im Auslieferungsverfahren keine "Fluchtgefahr" nur wegen Auslandswohnsitz oder pauschal wegen Auslandskontakten
Auslieferung an Belgien – ein Schlaglicht - Bestehen eines Auslieferungshindernisses muss geklärt werden - OLG Köln stellt Entscheidung zurück
Europarechtliche Dimension: OLG Karlsruhe gibt der Garantie der Menschenwürde (Art. 1 GG) unter Berufung auf Bundesverfassungsgericht auch bei der Anwendung des Rechts der Europäischen Union den Vorrang.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. - Düsseldorf