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In der
Landerliste haben wir uns auf die Länder konzentriert, die
in der Rechtsprechung der letzten Jahre besonders auffallen.
Wir stellen damit länderspezifische Besonderheiten heraus
wie Verfahrensdefizite oder Gefahr menschenrechtswidriger
Behandlung.
Länderinformationen
finden Sie auch in den "Richtlinien für den Verkehr
mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten" (RiVASt).
Zur
Internetseite des Bundesministerium der Justiz
Die Richtlinien geben für die einzelnen Staaten einen Überblick
über die wichtigsten Grundlagen und Erkenntnisse einschließlich
der völkerrechtlichen Übereinkünfte über die
Auslieferung.
Für manche
Länder finden Sie da aber auch nur den Satz:
Ein
Auslieferungsverkehr findet zur Zeit nicht statt.
Das gilt für Länder wie Afghanistan, den Irak und Iran,
die zur Zeit - und das ist gewissermaßen die Entsprechung -
zusammen fast die Hälfte aller in Deutschland gestellten
Asylanträge ausmachen, aber auch für Länder wie China und
auch Taiwan.
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